Zwischen 2015 und 2025 werden nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge in Deutschland rund 3,1 Billionen Euro vererbt. Ob Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, das Auto oder eine Immobilie – wenn Sie möchten, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird, sollten Sie das vorher schriftlich in einer letztwilligen Verfügung festlegen. Ohne ein privates oder öffentliches Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Auch wenn Sie diese Verteilung Ihres Erbes begrüßen, sollten Sie das in einem Testament noch mal ausdrücklich festschreiben. Denn selbst über vergleichsweise kleine Erbschaften haben sich schon viele Familien heillos zerstritten. Der schriftlich festgehaltene Wunsch des Erblassers, auch Testator genannt, lässt viele Konflikte gar nicht erst aufkommen.
Einer repräsentativen Studie des Allensbach-Instituts zufolge haben gerade einmal 36 Prozent der Deutschen ab 16 Jahren ein Testament verfasst. Dabei ist das in den meisten Fällen ganz einfach. Sie haben dafür grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können entweder ein handschriftliches privates bzw. eigenhändiges Testament verfassen oder ein öffentliches Testament unter Zuhilfenahme eines Notars.