- Erbe und Vermächtnis werden häufig ähnlich verwendet, bedeuten im Erbrecht aber nicht dasselbe.
- Ein Vermächtnis eignet sich, wenn z. B. ein nahestehender Freund oder eine gemeinnützige Organisation etwas aus Ihrem Nachlass bekommen soll.
- Welche Rechte Vermächtnisnehmer haben, wie Sie ein Vermächtnis korrekt aufsetzen und was bei Immobilien oder der Erbschaftsteuer gilt, lesen Sie hier.
Den Nachlass mit einem Vermächtnis regeln
Erbe oder Vermächtnis: Was ist der Unterschied?
Stirbt eine Person, geht ihr Nachlass auf die Erben über. Die Erben treten rechtlich an die Stelle der verstorbenen Person und übernehmen dadurch Vermögen, Rechte und auch mögliche Schulden. Wer ohne Testament stirbt, vererbt nach der gesetzlichen Erbfolge – z. B. an den Ehepartner, die Kinder oder einen anderen Angehörigen.
Ein Vermächtnis funktioniert anders: Vermächtnisnehmer gehören nicht zur Erbengemeinschaft. Sie erhalten stattdessen einen Anspruch auf einen bestimmten Vermögenswert aus dem Nachlass, etwa einen Geldbetrag, Schmuck, ein Kunstwerk, eine Immobilie oder ein Wohnrecht. Die Erben müssen das Vermächtnis in der Regel erfüllen und den zugesprochenen Wert herausgeben.
Möchten Sie den Nachlass selbst regeln, können Sie in einem Testament oder Erbvertrag Erben und zusätzlich Vermächtnisse festlegen. So lässt sich beispielsweise bestimmen, wer den gesamten Nachlass übernimmt – und wer einzelne Werte daraus erhalten soll.
Tipp
Es ist möglich, ein Vermächtnis an Bedingungen zu knüpfen. Der Erblasser kann beispielsweise den Vermächtnisnehmer dazu verpflichten, sich im Todesfall um seine bzw. ihre Haustiere zu kümmern.
Wichtig: ohne Testament kein Vermächtnis
Das Vermächtnis ist stets Teil des Testaments – ohne Testament existiert daher kein gültiges Vermächtnis. Hier eröffnet sich zwischen Erbe und Vermächtnis ein Unterschied: Denn während die Erbfolge gesetzlich festgelegt ist und die Erbengemeinschaft auch ohne Testament zu ihrem Erbe kommt, gibt es für die individuellen Vermächtnisse keinerlei Regelwerk. Da Sie hier auch Menschen ohne Verwandtschaftsverhältnis begünstigen können, ist es wichtig, sie namentlich zu nennen und das Vermächtnis klar zu formulieren.
Vermächtnis erhalten: So gehen Sie vor
Wenn Sie mit einem Vermächtnis bedacht wurden, sind Sie dadurch nicht automatisch Teil der Erbengemeinschaft. Sie haben aber einen Anspruch darauf, den vermachten Wert zu erhalten – etwa ein Fahrzeug oder eine Eigentumswohnung. Diesen Anspruch richten Sie in der Regel an die Erben, denn diese müssen das Vermächtnis aus dem Nachlass erfüllen. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 2174 BGB. Danach kann die bedachte Person die Leistung des vermachten Gegenstands verlangen.
In der Praxis bedeutet das: Prüfen Sie zunächst, was genau im Testament steht. Anschließend wenden Sie sich an die Erben oder den Testamentsvollstrecker, falls eine solche Person eingesetzt wurde.
Bei Geld oder beweglichen Gegenständen geht es meist um die Auszahlung oder Übergabe. Bei einer Immobilie reicht das Testament allein in der Regel nicht aus: Die Übertragung muss zusätzlich rechtlich umgesetzt werden, etwa über einen Notartermin und den Eintrag im Grundbuch.
Falls unklar ist, wer für Ihr Anliegen zuständig ist oder was genau zum Nachlass gehört, lassen Sie sich beraten. So können Sie klären, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie Ihren Anspruch geltend machen.
Gut zu wissen
Kommt es bei der Vermächtniserfüllung zu Streit oder Problemen, wenden Sie sich an eine Anwaltskanzlei für Erbrecht. Reagiert die Erbengemeinschaft nicht auf die Forderung, kann die bedachte Person das Vermächtnis einklagen.
Wann ist ein Vermächtnis und nicht ein Erbe sinnvoll?
Erben sind die Rechtsnachfolger eines Erblassers: Sie übernehmen damit das Vermögen und die Verbindlichkeiten. Vermächtnisnehmer gehören dagegen nicht der Erbengemeinschaft an, sie bekommen beispielsweise nur einige Gegenstände, einen Geldbetrag oder eine Immobilie aus dem Nachlass. Somit ist das Vermächtnis von Bedeutung, wenn Sie eine Person mit einem bestimmten Teil Ihres Nachlasses bedenken möchten – ohne sie als Erben einzusetzen.
Wann muss ein Vermächtnis ausgezahlt werden?
Das Vermächtnis wird in der Regel mit dem Erbfall fällig – also mit dem Tod des Erblassers. Durch die Testamentseröffnung erfahren die Beteiligten, was im Testament geregelt ist. Der Erblasser kann jedoch festlegen, dass die Herausgabe erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt: beispielsweise, wenn der oder die Begünstigte ein bestimmtes Alter erreicht oder das Studium erfolgreich abschließt.
Vermächtnis und Erbschaftsteuer
Wenn Sie ein Vermächtnis erhalten, müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Dabei spielen der Wert des Vermächtnisses, der persönliche Freibetrag und das Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person eine Rolle. Bei Geldbeträgen ist der Wert meist eindeutig. Handelt es sich um Gegenstände wie Schmuck, Kunst oder Antiquitäten, braucht es häufig eine Schätzung.
Ein Beispiel: Eine Erblasserin vermacht ihrer Nichte ein Gemälde. Damit das Finanzamt die mögliche Erbschaftsteuer berechnen kann, muss der Wert des Bildes ermittelt werden – z. B. durch ein Gutachten oder eine fachkundige Schätzung. Liegt der Wert des Gemäldes bei 30.000 Euro, bleibt für die Nichte zunächst ihr persönlicher Freibetrag von 20.000 Euro steuerfrei. Auf die übrigen 10.000 Euro kann Erbschaftsteuer anfallen. Mehr zu Freibeträgen, Steuerklassen und Steuersätzen erfahren Sie in unserem Beitrag zur Erbschaftsteuer.
Vorausvermächtnis vs. Teilungsanordnung
In der Praxis gehört das Vorausvermächtnis zu den bekanntesten Arten von Vermächtnissen. Daraus ergibt sich eine entscheidende Besonderheit: Mit dem Vorausvermächtnis vermachen Sie bestimmte Gegenstände oder Werte aus dem Nachlass einem bestimmten Erben – damit bekommt diese Person mehr als die anderen Erben. In diesem Fall erhält der Erbe das Vermächtnis „im Voraus“ – also vor der Erbauseinandersetzung und ohne Anrechnung auf seinen Erbteil. Ein Vorausvermächtnis kommt beispielsweise infrage, um ein Haus einem Ihrer Kinder zukommen zu lassen.
Nicht zu verwechseln ist das Vorausvermächtnis mit einer Teilungsanordnung: Wenn der Erblasser dagegen nur festlegen möchte, wie der Nachlass später konkret unter mehreren Erben aufzuteilen ist, liegt eine Teilungsanordnung vor. Dabei wird jedem Miterben der Wert der zugesprochenen Nachlass-Gegenstände auf den eigenen Erbteil angerechnet. Wenn der Wert der Gegenstände die Erbquote eines Erben übersteigt, muss diese Person die anderen aus der Erbengemeinschaft dafür entsprechend auszahlen. Treffen Sie daher klare Formulierungen, um eventuelle Missverständnisse im Testament – und damit verbundene Streitereien – zu vermeiden.
Was ist bei einem Vermächtnis über eine Immobilie zu beachten?
Ein Vermächtnis kann sich auch auf eine Immobilie beziehen, etwa ein Eigenheim, ein Mietshaus oder ein Grundstück. Dabei sollten einige Punkte klar geregelt sein, damit es später keinen Streit zwischen den Erben und dem Vermächtnisnehmer gibt.
Eigentum geht nicht von selbst über
Wenn Sie eine Immobilie per Vermächtnis erhalten, sind Sie nicht automatisch Eigentümer. Die bedachte Person hat zwar einen Anspruch gegenüber den Erben. Damit die Immobilie jedoch tatsächlich übertragen werden kann, sind im Normalfall ein notarieller Vertrag und die Eintragung im Grundbuch erforderlich.
Baufinanzierung klar regeln
Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, sollte das Testament eindeutig festlegen, wie es mit der Baufinanzierung weitergeht. Eine Grundschuld oder Hypothek bleibt grundsätzlich mit dem Objekt verbunden. Der Darlehensvertrag geht damit nicht ohne Weiteres auf den Vermächtnisnehmer über. Deshalb muss geklärt werden:
- ob die Erben das Darlehen ablösen,
- ob die bedachte Person die Finanzierung mit Zustimmung der Bank übernimmt oder
- ob die Immobilie mit der bestehenden Kreditschuld übertragen wird.
Wohnrecht, Miteigentum oder Ausgleich festlegen
Zusätzlich sollte das Testament klar beschreiben, was die bedachte Person genau erhalten soll. Bekommt die Person die Immobilie vollständig oder nur einen Anteil daran? Soll sie darin wohnen dürfen, ohne Eigentümer zu werden? Oder soll sie die Immobilie erhalten, während den anderen Erben ein finanzieller Ausgleich zusteht? Je konkreter solche Fragen im Testament geregelt sind, desto leichter lässt sich das Vermächtnis später umsetzen.
Kann ich ein Vermächtnis ausschlagen?
Sie können frei darüber entscheiden, ob Sie ein Vermächtnis annehmen oder ausschlagen möchten. Im Unterschied zum Erbe sind bei einem Vermächtnis jedoch keine Fristen zur Ausschlagung und formelle Erfordernisse zu beachten.
Checkliste – was muss ins Vermächtnis?
Ein Vermächtnis stellt immer einen Teil des Testaments oder Erbvertrags dar – deshalb setzen Sie dafür kein separates Schreiben auf. Berücksichtigen Sie dabei die wesentlichen Unterschiede zwischen „Erben einsetzen“ und jemandem einen Vermögenswert „vermachen“ (Vermächtnis). Bedenken Sie darüber hinaus folgende Punkte:
- Wer soll das Vermächtnis erhalten? Wer soll es ersatzweise erhalten?
- Worauf bezieht sich das Vermächtnis konkret?
- Wer muss das Vermächtnis erfüllen?
- Wer trägt die evtl. Kosten der Vermächtniserfüllung?
- Wann wird das Vermächtnis fällig?