- Finanzielle Angelegenheiten möchten viele Menschen am liebsten persönlich regeln. Doch in manchen Situationen kann eine Bank- bzw. Kontovollmacht sinnvoll sein.
- Die Begriffe Konto- und Bankvollmacht werden oft synonym verwendet. In der Regel beschränkt sich eine Kontovollmacht auf ein Konto, während eine Bankvollmacht alle Bankgeschäfte abdeckt. Deshalb ist es wichtig, hierbei genau hinzuschauen und die Befugnisse zu klären.
- Wir beantworten häufige Fragen und erklären Ihnen, worauf es bei der Finanzvorsorge im Fall der Fälle ankommt.
Kontovollmacht und Bankvollmacht – das sollten Sie wissen
Gut zu wissen: Bankvollmacht bei der Postbank
Bei der Postbank können Sie eine Bankvollmacht einrichten. Der Umfang dieser Bankvollmacht kann individuell festgelegt werden - beispielsweise, ob der Bevollmächtige eine Debitkarte erhält und Rechte für das Online- und/oder Telefon-Banking erhält.
Konto- oder Bankvollmacht: Was ist der Unterschied?
Da die Begriffe Konto- und Bankvollmacht oft verwechselt werden, erklären wir den Unterschied.
Kontovollmacht für einzelne Konten
Das eigene Bankkonto ist normalerweise Privatsache, trotzdem kann es sinnvoll sein eine andere Person mit einer Vollmacht im Fall eines Falles zu bevollmächtigen. Anders verhält es sich bei einem Gemeinschaftskonto, hier können beide Kontoinhaber – wie z. B. die Eheleute – über das Geld verfügen.
Was ist eine Kontovollmacht?
Mit einer Kontovollmacht gewähren Sie als Kontoinhaber der bevollmächtigten Person den Zugriff auf ein bestimmtes Konto. Sie können z. B. Ihrem Ehepartner, Ihrer Lebensgefährtin, den volljährigen Kindern oder der Haushaltshilfe eine Kontovollmacht erteilen. Auch in Vereinen oder Firmen ist es üblich und zweckmäßig, dass mehrere Personen eine Kontovollmacht besitzen (z. B. Vorsitzender und Kassenwart).
Wie kann ich eine Kontovollmacht einrichten?
Eine Kontovollmacht sollten Sie stets schriftlich erteilen und mit der Unterschrift beider Personen versehen – des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin und der bevollmächtigen Person. Die bevollmächtigte Person muss sich zuvor in der Regel persönlich legitimieren, um über das Konto zu verfügen.
Tipp
Es empfiehlt sich, die Vordrucke der kontoführenden Bank zu nutzen. Damit ist sichergestellt, dass der Bank alle notwendigen Angaben vorliegen und die Vollmacht zweifelsfrei akzeptiert wird.
Was umfasst eine Kontovollmacht?
Grundsätzlich berechtigt die Kontovollmacht die bevollmächtigte Person, auf das Konto zuzugreifen und es in einem gewissen Rahmen zu verwalten. Dazu gehören insbesondere folgende Bankgeschäfte:
- Verfügungen über das Guthaben auf dem betreffenden Konto, z. B. Bargeld abheben, Überweisungen tätigen oder Daueraufträge einrichten
- Nutzung einer bereits bestehenden eingeräumten Kontoüberziehung (Dispo)
- Anerkennung oder Reklamation von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen
Gut zu wissen
Eine Kontovollmacht können Sie nicht nur für ein Girokonto, sondern auch für ein Wertpapierdepot, ein Festgeldkonto oder ein anderes Anlagekonto erteilen.
Wozu berechtigt eine Kontovollmacht nicht?
Wie anfangs erwähnt, ist eine Kontovollmacht keine Bankvollmacht – auch wenn diese Begriffe teils synonym verwendet werden. Mit einer Kontovollmacht darf die bevollmächtigte Person daher nicht:
- Untervollmachten an weitere Personen vergeben
- das Konto kündigen (Ausnahme: Konto im Todesfall regeln)
- weitere Konto- oder Kreditkarten für das Konto beantragen
- neue Kredite aufnehmen oder den Rahmen der eingeräumten Kontoüberziehung erweitern lassen
Bankvollmacht für alle Bankgeschäfte
Im Gegensatz zur Kontovollmacht berechtigt eine Bankvollmacht dazu, alle Bankangelegenheiten zu tätigen. Hierbei ist auch von einer Generalvollmacht die Rede. Damit erhält die bevollmächtigte Person die Möglichkeit sich über Ihre finanziellen Angelegenheiten.
Eine Bankvollmacht kann sich vor allem für Selbstständige sowie Unternehmer und Unternehmerinnen als nützlich erweisen. Wenn Sie krankheitsbedingt ausfallen, ist Ihre Vertretungsperson in der Lage, sich um sämtliche Bankangelegenheiten zu kümmern. Damit haben Sie die Gewissheit, dass die Geschäfte während Ihrer Abwesenheit weiterlaufen.
Bankvollmacht erstellen
Wenn es nur um ein bestimmtes Konto wie z. B. das Girokonto geht, reicht in der Regel eine Kontovollmacht aus. Falls Sie Ihrer Vertrauensperson allerdings einen umfangreichen Zugriff auf alle Konten erteilen möchten, benötigen Sie eine Bankvollmacht. Damit können Sie regeln, dass eine bevollmächtigte Person beispielsweise den Verfügungsrahmen des Kreditkartenkontos ändern oder ein Konto in Ihrem Namen einrichten darf.
Häufige Fragen zur Kontovollmacht und Bankvollmacht
Warum eine Konto- oder Bankvollmacht erteilen?
Ehepaare gehen oft davon aus, dass der eine Partner im Notfall die gesetzliche Vertretung für den anderen übernehmen kann. Das ist nicht automatisch möglich. Kann ein Partner sich nicht um seine Bankgeschäfte kümmern, benötigt der andere – ebenso wie bei unverheirateten Paaren – eine entsprechende Vollmacht. Nur damit können Sie im Ernstfall eingreifen und beispielsweise Rechnungen vom Konto Ihres Partners überweisen.
Auch andere Familienmitglieder oder Freunde haben ohne Vollmacht keinen Zugriff auf das Konto. In jungen Jahren machen sich die wenigsten Gedanken darum. Doch ein Notfall durch Unfall oder Krankheit kann jederzeit eintreten. Wer eine Konto- oder Bankvollmacht erteilt hat, kann sich ganz auf das Gesundwerden konzentrieren.
Wie lange gilt eine Konto- oder Bankvollmacht?
Die Vollmacht über das Konto bzw. sämtliche Bankgeschäfte gilt, sobald sie bei der Bank eingereicht wird – und zwar so lange, bis Sie die Vollmacht widerrufen. Bei der Postbank bleibt eine erteilte Bankvollmacht stets über den Tod des Kontoinhabers hinaus bestehen. Bei anderen Kreditinstituten ist dies allerdings nicht immer der Fall.
Was ist eine transmortale Konto- oder Bankvollmacht?
Eine transmortale Bank- oder Kontovollmacht stellt die gängige Form der Vollmachtserteilung dar. Hier erhalten Angehörige oder vertraute Personen bereits zu Ihren Lebzeiten das Recht, auf das Konto zuzugreifen. Gleichzeitig hat diese Vollmacht über den Tod hinaus Bestand. Bei vielen Banken und Sparkassen ist das die gängige Form der Kontovollmacht – so auch bei der Postbank. Wenn Sie eine andere Art der Vollmacht wünschen oder sich unsicher sind, wann diese gültig ist, sprechen Sie mit Ihrem Bankberater.
Warum eine Bank- oder Kontovollmacht über den Tod hinaus?
So stellen Sie als Kontoinhaber sicher, dass Ehegatten oder andere abhängige Familienmitglieder auch im Todesfall auf das Konto zugreifen können. Ohne Vollmacht müssen Ihre Angehörigen auf den Erbschein warten und können nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügen. Die Konto- oder Bankvollmacht über den Tod hinaus können Sie zu Lebzeiten jederzeit zurücknehmen oder ändern. Eine formlose Mitteilung an die Bank reicht aus. Achten Sie darauf, dass der Widerruf Ihre eigenhändige Unterschrift enthält, sofern Sie sich über das Telefon-Banking legitimiert haben, ist der Widerruf auch telefonisch möglich.
Was ist eine postmortale Konto- oder Bankvollmacht?
Nicht jeder möchte, dass Familienmitglieder oder enge Freunde bereits zu Lebzeiten Zugriff auf das eigene Girokonto haben. Trotzdem sollen insbesondere Ehegatten oder Kinder nach dem Tod finanziell versorgt sein. In diesem Fall ist die postmortale Vollmacht empfehlenswert. Sie wird erst wirksam, wenn der Vollmachtgeber verstorben ist. So können Sie die Zeit bis zum Erbschein überbrücken und für die finanzielle Sicherheit Ihrer Angehörigen sorgen. Zu Lebzeiten lässt sich die postmortale Vollmacht jederzeit ändern oder zurücknehmen.
Was ist eine prämortale Konto- oder Bankvollmacht?
Die prämortale Vollmacht ist das Gegenteil der postmortalen Variante. Die erteilte Vollmacht gilt bereits zu Lebzeiten und erlischt automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers. Sinnvoll ist diese Lösung, wenn keine nahen Angehörigen auf den zeitnahen Zugriff auf das Girokonto angewiesen sind und es mehrere Erben gibt. Mit der prämortalen Vollmacht verhindern Sie, dass die bevollmächtigte Person nach Ihrem Tod über Geld und Wertgegenstände verfügen kann. So bleibt die Erbmasse unberührt und Streit unter den Hinterbliebenen wird vermieden.
Wann lohnt sich eine Vollmacht für den Fürsorgefall?
Sie können die Gültigkeit der Konto- oder Bankvollmacht auch auf den Fall beschränken, dass Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. So bekommt die bevollmächtigte Person nur Zugriff auf Ihr Konto, wenn tatsächlich Bedarf besteht: etwa, weil Sie aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder aus Altersgründen nicht mehr selbst handeln können.
Fragen Sie in diesem Fall bei Ihrer Bank nach, welchen Nachweis der Bevollmächtigte erbringen muss. Einige Banken fordern ein ärztliches Attest, andere haben andere Bedingungen. Lassen Sie sich auch beraten, wie Sie diesen Passus in der Vollmacht richtig formulieren.
Tipp
Soll Ihr Partner sich im Notfall nicht nur um Ihre Bankgeschäfte kümmern, sondern auch alle anderen Belange regeln, können Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen.
Welche Alternativen zur Bankvollmacht gibt es?
Ehegatten oder Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können ohne Vollmacht nicht gegenseitig auf die Konten des anderen zugreifen. Eine Konto- oder Bankvollmacht eröffnet hierfür einen Weg, sodass die bevollmächtigte Person die Bankgeschäfte übernehmen kann. Es existieren allerdings Alternativen, falls eine Vollmacht für Bankgeschäfte nicht infrage kommt:
Paare können ein Gemeinschaftskonto eröffnen. Beide Partner sind so als Kontoinhaber eingetragen und haben Zugriff auf das Konto. Gemeinschaftskonten gibt es sowohl als „Oder-Konto“ als auch als „Und-Konto“. Wird das Gemeinschaftskonto als „Oder-Konto“ geführt, haben beide Kontoinhaber unabhängig voneinander die freie Verfügung über das Guthaben und eine evtl. eingeräumte Kreditlinie. Das „Und-Konto“ ist in der Praxis eher die Ausnahme. Finanzgeschäfte können hier nur mit Zustimmung aller Kontoinhaber durchgeführt werden.
Gut zu wissen
Ein Gemeinschaftskonto bei der Postbank wird stets als „Oder-Konto“ geführt. Eine weitere Möglichkeit bietet das Drei-Konten-Modell. Jeder Partner verfügt hier über ein eigenes Girokonto und zusätzlich gibt es ein Gemeinschaftskonto. Auf das Gemeinschaftskonto überweisen beide Partner ihren Anteil der Lebenshaltungskosten.