Mithilfe der Patientenverfügung selbstbestimmt leben

Alter und Krankheit sind Themen, die jeder gern verdrängt. Doch auch in diesem Lebensbereich ist Vorsorge wichtig. Denn nur so stellen Sie sicher, dass Sie die von Ihnen gewünschte medizinische Behandlung auch dann erhalten, wenn Sie sich selbst nicht äußern können. Die Patientenverfügung ist ein Baustein dieser Absicherung.

Was ist eine Patientenverfügung?

Per Patientenverfügung – auch als Patiententestament bezeichnet – können Sie in guten Zeiten festlegen, ob und wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst erklären können. Relevant ist dies beispielsweise für Komapatienten oder Menschen mit fortgeschrittener Demenz.

Die Behandlungswünsche müssen so konkret wie möglich und widerspruchsfrei bestimmt werden, damit die Ärzte sich im Ernstfall auch danach richten können. Lassen Sie sich am besten von Ihrem Hausarzt beraten, wenn Sie eine Patientenverfügung abfassen wollen. Folgende Regeln müssen bei der Erstellung einer Patientenverfügung auf jeden Fall beachtet werden:

  • Nach aktueller Rechtlage muss die Patientenverfügung schriftlich erstellt, datiert und eigenhändig unterschrieben werden.
  • Kann keine Unterschrift geleistet werden, muss ein Notar das Handzeichen des Patienten beglaubigen.
  • Eine Patientenverfügung dürfen Sie ab Erreichen der Volljährigkeit verfassen.
  • Der Verfasser muss zum Zeitpunkt der Abfassung der Patientenverfügung einsichtsfähig sein. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn bereits eine beginnende Demenz besteht.

Tipp

Wer seinen Willen per Patientenverfügung festgelegt hat, sollte behandelnde Ärzte, Pflegepersonal, Angehörige oder andere Vertrauenspersonen darüber informieren und einen Hinweis stets bei sich tragen (z. B. in der Brieftasche).

Weitere Informationen und Vordrucke erhalten Sie bei den Landesärztekammern.

 

Halten Sie Ihre Patientenverfügung aktuell

Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen und in besonderen Situationen wie der Corona-Pandemie, ob Ihre Entscheidungen weiterhin Ihrem Willen entsprechen. Die Grenzen für lebenserhaltende Maßnahmen und Eingriffe können sich immer wieder verschieben.

Sie haben das Recht, die Verfügung jederzeit zu ändern oder zu widerrufen. Lesen Sie daher Ihre Patientenverfügung etwa alle zwei Jahre gründlich durch und überlegen Sie, ob Sie weiterhin mit allem einverstanden sind. Dann ändern Sie die entsprechenden Passagen oder belassen alles wie gehabt und unterschreiben erneut eigenhändig und mit Datum.

Nutzen Sie diese Gelegenheit auch, um Ihre Anweisungen in Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu prüfen. Die obersten Richter stellen immer höhere Anforderungen an die eindeutige Formulierung des Patientenwillens. Ältere Verfügungen entsprechen oft nicht mehr den Anforderungen und lassen nur Mutmaßungen über den tatsächlichen Willen zu. Lassen Sie sich bei Bedarf von einem Arzt oder Anwalt beraten.

 

Alternative Patientenvollmacht – einen engen Vertrauten beauftragen

Viele Menschen möchten nicht auf ein Blatt Papier vertrauen, wenn es darum geht, ob lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden sollen oder nicht. Sie wünschen sich, dass sich ein vertrauter Mensch, der ihre Wünsche kennt und respektiert, für ihre Belange einsetzt. In diesem Fall ist eine Patientenvollmacht das Mittel der Wahl.

  • Mit einer Patientenvollmacht übertragen Sie die Entscheidungen über medizinische Behandlungen an eine Person Ihres Vertrauens. Sie darf dann die Entscheidungen treffen, wenn Sie selbst nicht dazu in der Lage sind.
  • Legen Sie in der Patientenvollmacht genau fest, welche Entscheidungen getroffen werden dürfen und welche Aufgaben Sie abgeben möchten.
  • Formulieren Sie Ihre Wünsche eindeutig und genau.
  • Zusätzlich definieren Sie genau, wann und in welchen Fällen die Patientenvollmacht gilt.

Sie können die Patientenvollmacht auch mit einer Patientenverfügung kombinieren. So weiß Ihre Vertrauensperson genau, welche Behandlungen Sie wünschen und welche nicht. Außerdem kann sie die Forderungen gegenüber den behandelnden Ärzten sicherer vertreten. Eine Patientenvollmacht ist eine Art begrenzte Vorsorgevollmacht.

Tipp

Lassen Sie die Patientenvollmacht von allen Beteiligten unterschreiben. Zusätzlich ist eine Beglaubigung durch einen Notar sehr empfehlenswert, auch wenn sie nicht vorgeschrieben ist.

Darüber hinaus können Sie Ihre Wünsche für die Zukunft über eine Betreuungsverfügung regeln. Mit einem Testament können Sie über den Tod hinaus entscheiden, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Und auch über Ihre Beisetzung lassen sich mit der Bestattungsverfügung bereits zu Lebzeiten verbindliche Anordnungen treffen.