Betriebliche Altersversorgung – das sind die steuerlichen Regeln

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung können Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttolohns direkt in einen Vorsorgevertrag einzahlen. Diese sogenannte Entgeltumwandlung spart Steuern und Sozialabgaben. Betriebsrenten, die seit dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, unterliegen dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Aufwendungen zur Bildung einer betrieblichen Altersversorgung (z. B. betriebliche Direktversicherung, Pensionskasse) sind demnach steuerfrei. Die Besteuerung der Betriebsrente erfolgt in der Auszahlungsphase. Das bedeutet, dass die Leistungen in der Auszahlphase voll mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen.

Damit entsteht der Anreiz, schon in frühen Jahren Kapital für das Alter anzusammeln und neben Steuern auch Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Nachteil: Wenn Sie die Beiträge später aus dem unversteuerten Einkommen entnehmen, müssen Sie die Betriebsrente versteuern. Daher sollten Sie ganz genau ausrechnen, ob sich betriebliche Altersversorgung am Ende tatsächlich für Sie lohnt oder ob eine private Rentenversicherung die bessere Alternative darstellt.

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Trotz Steuerpflicht ist die betriebliche Altersversorgung eine Überlegung wert

Die betriebliche Altersversorgung kann allerdings trotz der Steuerpflicht attraktiv sein. In der Regel ist die gesparte Steuer während des Vermögensaufbaus nämlich größer als die tatsächliche Steuer, die Sie später auf die Betriebsrente zahlen. Ursache dafür ist die Tatsache, dass der Steuersatz mit wachsendem Einkommen progressiv bis zum Spitzensteuersatz ansteigt. Nach dem Renteneintritt sinkt der Steuersatz üblicherweise wieder, weil im Ruhestand meist nur geringere Einkommen zu versteuern sind. Die Betriebsrente wird zu den Einkünften der privaten und gesetzlichen Rente addiert, aus deren Summe das Finanzamt den Steuersatz ermittelt.

Haben Sie nur einige Jahre oder nur teilweise steuerfreie Beiträge eingezahlt, werden die Leistungen der Betriebsrente in der Steuererklärung später in einen voll steuerpflichtigen und einen nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtigen Teil aufgeteilt.

Für Direktversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt beispielsweise weiterhin die pauschale Besteuerung nach § 40b EStG: Auf Einzahlungen fallen pauschal 20 Prozent Steuern an, dafür wird die Betriebsrente in der Steuerklärung später wie private Renten nur mit dem reduzierten Ertragsanteil angerechnet.

Besteuerung der Betriebsrente: Beispiel Direktversicherung

Während der Ansparphase sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge bei einer Direktversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Die Besteuerung der Betriebsrente erfolgt erst bei der Auszahlung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Damit erhöht die Betriebsrente in der Steuererklärung das steuerpflichtige Einkommen. Zudem fallen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, wenn der Rentner gesetzlich krankenversichert ist.

Beispiel: Ein gesetzlich krankenversicherter Rentner bezieht 200 Euro als monatliche Zusatzrente aus einer Direktversicherung. Sein persönlicher Steuersatz beträgt 20 %. In diesem Fall gehen 40 Euro der Betriebsrente an den Fiskus.

Wichtig: Seit dem 1. Januar 2021 profitieren Betriebsrentner von geringeren Krankenkassenbeiträgen. Der Freibetrag wurde von 159,25 auf 164,50 Euro angehoben. Wer mehr Betriebsrente bekam, musste früher auf die komplette Summe den jeweiligen Krankenkassenbeitrag zahlen. Nun werden Betriebsrenten, die über der Freibetragsgrenze liegen, nur noch anteilig mit dem bei der jeweiligen Krankenkasse geltenden Beitragssatz verbeitragt. Für den Beitrag zur Pflegeversicherung gilt der Freibetrag nicht. Hier wird der Beitrag auf die Gesamtrente fällig.

Zurück zum Beispiel: Eine Krankenversicherung berechnet Beiträge in Höhe von 14,6% Kranken-plus 3,05% Pflegeversicherung (2021). Für den Teilbetrag von 35,50 Euro werden dann 5,18 Euro fällig, die von der Betriebsrente abgehen. Damit bleiben von der Zusatzrente in Höhe von 200 Euro am Ende 148,72 Euro als monatliches Zusatzeinkommen übrig (abzüglich Versicherungen und Steuer).

Rentner mit privater Krankenversicherung sind bessergestellt, sie müssen die Betriebsrente versteuern, aber es fallen keine zusätzlichen Versicherungsbeiträge an. In diesem Fall käme nach der Besteuerung der Betriebsrente ein Plus von 160 Euro auf dem Konto an.

Tipp

Bei Neuverträgen ist der Arbeitgeber seit 2019 verpflichtet, mindestens 15% als Zuschuss zu den Beiträgen zu bezahlen. Durch die Entgeltumwandlung spart der Arbeitgeber Sozialabgaben ein, die er in Ihre Betriebsrente investieren kann. Ab 2022 ist der Zuschuss auch für bereits vor 2019 geschlossene Verträge Pflicht. Das macht die betriebliche Altersvorsorge attraktiver.

Betriebliche Altersversorgung – fünf Durchführungsformen

Bei der betrieblichen Altersvorsorge unterscheidet man fünf verschiedene Durchführungsformen:

Durchführungsweg Funktionsweise
Direktversicherung Der Arbeitgeber hält für seinen Arbeitnehmer Teile seines Bruttogehalts zurück und leitet diese an die Rentenversicherung weiter.
Pensionskasse Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt an eine Pensionskasse, die sie verwaltet und als Rente auszahlt.
Pensionsfonds Rechtlich eigenständige Einrichtung zur Altersversorgung der Mitarbeiter, die jedoch in der Anlagepolitik freien Spielraum hat; das bedeutet, sie kann bis zu 100 Prozent in Aktien anlegen.
Direktzusage bzw. Pensionszusage Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen direkt die Zahlung einer Leistung zu (Ruhestand, Invalidität oder Tod).
Unterstützungskasse Der Arbeitgeber ist der Träger einer rechtlich selbstständigen Einrichtung, die sich der Altersversorgung widmet.