Die Vorsorgevollmacht – ein kleines Stückchen Selbstbestimmung

Niemand befasst sich gern mit der Möglichkeit, selbst nicht mehr handlungsfähig zu sein. Wer möchte schon wichtige und sehr persönliche Entscheidungen anderen überlassen? Doch ein Schlaganfall oder ein Unfall mit anschließendem Koma kann genau das bewirken. Um bereits frühzeitig zu bestimmen, wer die Verantwortung im Falle eines Falles tragen soll, ist die Vorsorgevollmacht das Mittel der Wahl.

 

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit der Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer bestimmten Person die Befugnis, unter genau bestimmten Umständen in Ihrem Namen zu handeln. Auch wenn Sie mit der Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten ernannt haben, darf dieser erst dann Entscheidungen in Ihrem Namen fällen, wenn Sie aufgrund schwerer gesundheitlicher Probleme nicht mehr handlungsfähig sind. Die Handlungsunfähigkeit kann plötzlich eintreten, z. B. nach einem Unfall oder Schlaganfall. Sie kann sich aber auch schleichend entwickeln wie bei altersbedingtem Verlust der kognitiven Fähigkeiten. Damit ähnelt die Vorsorgevollmacht stark der Generalvollmacht. Der Unterschied besteht insbesondere im Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Vollmacht wirksam wird.

 

 

Vorkehrungen für den Notfall – das leistet die Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht räumen Sie dem Bevollmächtigten weitreichende Rechte ein – dazu gehört die Entscheidung über medizinische Behandlungen. Einige Punkte müssen allerdings explizit genannt werden:

  • Soll der Bevollmächtigte auch über medizinische Eingriffe oder Behandlungen entscheiden, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass Sie versterben oder schwerwiegende gesundheitliche Schäden erleiden können, müssen Sie das gesondert erwähnen. Auch müssen die verschiedenen Behandlungen gezielt benannt werden. In diesem Fall ist es sinnvoll, die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu koppeln.
  • Soll die Vorsorgevollmacht auch für Grundstücksgeschäfte gelten, ist eine notarielle Beurkundung empfehlenswert.

 

Vorsorgevollmacht – welche Kosten kommen auf mich zu?

Der Gesetzgeber schreibt für die Vorsorgevollmacht keine besondere Form vor. Sie kann mündlich erteilt, selbst verfasst oder über eine Vorlage zum Ankreuzen erstellt werden. Allerdings ist es empfehlenswert, die Vollmacht zu Beweiszwecken mindestens schriftlich abzufassen. Die Betreuungsgerichte an den Amtsgerichten beglaubigen auf Wunsch öffentlich die Vorsorgevollmacht. Kosten entstehen dabei in Höhe von rund 10 Euro. Noch besser ist die notarielle Beglaubigung der Vorsorgevollmacht. Die Kosten hierfür sind allerdings höher. Dafür ist die Anerkennung der notariell beglaubigten Vollmacht durch Behörden und Krankenhäuser unproblematisch und der Notar bestätigt gleichzeitig Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterschrift.

Beratung zur Vorsorgevollmacht

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen möchten, ist es wichtig, ein rechtssicheres Dokument zu erstellen. Daher ist es sinnvoll, sich fachkundig beraten zu lassen. Sie können sich an verschiedene Anlaufstellen wenden:

  • Rechtsanwälte und Notare
  • Betreuungsvereine
  • Sozialdienste in Altenheimen und Krankenhäusern

Tipp

Eine umfassende Vorsorgevollmacht beinhaltet immer auch eine Kontovollmacht für den Bevollmächtigten. Allerdings erkennen viele Banken nur notariell beglaubigte Vollmachten an. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Bank.