- Auf Kapitalerträge werden Steuern fällig.
- Damit der Sparer-Pauschbetrag (= Freibetrag) für die Besteuerung von Kapitalerträgen bereits auf Ebene der Bank berücksichtigt wird, müssen Sie ihn aktiv mithilfe eines Freistellungsauftrags in Anspruch nehmen.
- Nur dann beauftragen Sie die Bank, zum Beispiel Zinserträge (Kapitalerträge) bis zur Höhe Ihres beantragten Freistellungsauftrag keine Abgeltungsteuer an das Finanzamt abführen.