Krankenversicherung – gesetzlich oder privat?

Rund 90 Prozent der Deutschen sind gesetzlich krankenversichert. Eine private Krankenversicherung leistet sich dagegen nur etwa jeder zehnte Bundesbürger. Denn der private Schutz hat seinen Preis: Wer Privatpatient werden möchte, muss in jeder Lebensphase – auch im Rentenalter – über nicht unerhebliche Einnahmen verfügen.

Für junge, gesunde Kunden wäre der Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) grundsätzlich attraktiv. Die privaten Versicherer kalkulieren ihre Prämien nämlich nicht nach dem Einkommen, sondern strikt leistungs- und risikobezogen: Nicht wer viel verdient, bezahlt mehr, sondern wer medizinisch besonders umfassend versorgt werden möchte und wer aufgrund seines Alters oder seiner persönlichen Krankengeschichte ein höheres Gesundheitsrisiko aufweist. Wer jung und fit ist, kann also im Vergleich zur gesetzlichen Variante sparen. Damit liegt die private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen bei den Kosten in diesem Lebensabschnitt eindeutig vorn. Doch nur wer eine bestimmte Gehaltsgrenze überschreitet, darf wechseln. Dies gilt für die Pflichtversicherten der gesetzlichen Krankenversicherung und trifft somit auf die meisten Angestellten zu.

Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung – Vorteil für Ältere

In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt dagegen das Solidarprinzip: Der Beitrag richtet sich allein nach dem Einkommen. Wer mehr verdient, bezahlt mehr, bekommt dafür jedoch nicht mehr Leistungen. Umgekehrt muss in der gesetzlichen Krankenversicherung niemand aufgrund seiner schlechten Gesundheit oder seines hohen Alters Aufschläge zahlen – ein Vorteil für ältere Menschen. Sinkt das Einkommen – beispielsweise mit dem Eintritt ins Rentenalter –, sinkt auch der Kassenbeitrag. Ehegatten oder Kinder ohne eigenes Einkommen werden in der gesetzlichen Krankenversicherung zudem komplett beitragsfrei mitversichert. Prämien für die private Krankenversicherung werden dagegen auch dann noch fällig, wenn jemand über gar kein Einkommen mehr verfügt.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung liegen im Leistungsumfang

Während die gesetzlichen Krankenversicherungen streng nach dem sogenannten Leistungskatalog abrechnen, sind die privaten Krankenversicherungen wesentlich freier. So finden Sie hier viele Leistungen, die im gesetzlichen Leistungskatalog nicht vorkommen. Der Grund: Nur medizinisch notwendige und anerkannte Behandlungen finden im Leistungskatalog Aufnahme. Ein Besuch beim Heilpraktiker oder Osteopathen oder alternative Heilmethoden wie Homöopathie haben hier in der Regel keinen Platz. Das alles zahlt das Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung privat dazu, außer die jeweilige Krankenkasse hat ihren Leistungskatalog freiwillig erweitert.

Aber selbst, wenn eine Leistung grundsätzlich von beiden Versicherungstypen erbracht wird, gibt es im Umfang oft Unterschiede – je nachdem, ob die zahlende Krankenkasse privat oder gesetzlich ist. So wird beim Zahnersatz beispielsweise gesetzlich nur die kostengünstige Versorgung erstattet. Für teure Implantate muss der Patient entweder selbst in die Tasche greifen oder rechtzeitig eine private Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Ein ähnliches Bild ergibt sich bei einem Krankenhausaufenthalt, bei dem Privatpatienten von einem besseren Service und einer Einzelbettunterbringung profitieren.

Bei der Wahl des Arztes oder Therapeuten kann es ebenfalls entscheidend sein, ob die eigene Krankenversicherung privat oder gesetzlich ist. Denn einige Ärzte, Therapeuten oder Physiotherapeuten nehmen nur Privatpatienten an.

Es gibt also für beide Formen der Krankenversicherung – privat oder gesetzlich – Vorteile und Nachteile, die sich im Grunde über die Beiträge und die erhaltene Leistung definieren.

Wann dürfen Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten?

Angestellte dürfen aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – liegt.

Dieser Wert wird jährlich an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.

  • 2015: brutto 54.900 Euro jährlich bzw. 4.575,00 Euro monatlich
  • 2016: brutto 56.250 Euro jährlich bzw. 4.687,50 Euro monatlich
  • 2017: brutto 57.600 Euro jährlich bzw. 4.800,00 Euro monatlich
  • 2018: brutto 59.400 Euro jährlich bzw. 4.950,00 Euro monatlich
  • 2019: brutto 60.750 Euro jährlich bzw. 5.062,50 Euro monatlich
  • 2020: brutto 62.550 Euro jährlich bzw. 5.212,50 Euro monatlich
  • 2021: brutto 64.350 Euro jährlich bzw. 5.362,50 Euro monatlich
  • 2022: brutto 64.350 Euro jährlich bzw. 5.362,50 Euro monatlich

Erlaubt ist der Wechsel in die private Krankenversicherung mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das regelmäßige Gehalt den monatlichen Grenzwert erstmals überschreitet. Wer also beispielsweise im August 2021 eine dauerhafte Gehaltserhöhung von 5.200 Euro auf 5.400 Euro bekommen hat, darf sich ab 2022 privat versichern. Zum regelmäßigen Gehalt zählen auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, nicht aber Bonus- und Sonderzahlungen.

Freiberuflern, Selbstständigen und Beamten steht die private Krankenversicherung unabhängig vom Verdienst offen. Nur für Künstler und Publizisten gibt es hier eine Ausnahmeregelung, da diese in der Künstlersozialkasse versichert werden.

Welche Alternativen gibt es zur privaten Krankenversicherung?

Nicht jeder, der darf, möchte auch in die private Krankenkasse. Ein Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung sollte gut überlegt sein, denn mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge für Privatpatienten immer weiter an. Möchte man mit seiner Krankenversicherung von privat nach gesetzlich zurück, ist der Wechsel dann aber nur noch im Ausnahmefall möglich. Das schreckt im Vorfeld viele ab. Und manchen bleibt der Wechsel in die private Krankenkasse von vornherein verwehrt, da das Einkommen die notwendige Grenze niemals übersteigt.

Wer also nicht Privatpatient werden darf oder will, muss auf die guten Leistungen trotzdem nicht verzichten und kann stattdessen den gesetzlichen Gesundheitsschutz durch private Zusatzversicherungen ergänzen. Mit dieser Konstellation genießt der Patient alle Vorzüge der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung gleichzeitig.

Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse: Unter diesen Voraussetzungen ist es möglich

Sich in jungen Jahren günstig privat zu versichern und später, wenn das Einkommen sinkt und die Beiträge der privaten Krankenversicherung immer weiter steigen, in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung zurückzukehren – das wäre praktisch, ist aber unfair. Es ist also nicht erlaubt, die private Krankenversicherung zu kündigen, um in die gesetzliche zu wechseln. Die Rückkehr in die gesetzliche Kasse ist für Privatpatienten über 55 Jahre deshalb nach den Regeln des Sozialgesetzbuches nahezu unmöglich.

Auch vorher ist der Wechsel zurück nur im Ausnahmefall zulässig. In der Regel muss dazu das Einkommen für mindestens zwölf Monate wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, beispielsweise durch Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit. Dann kann man aus der privaten Krankenversicherung die Rückkehr in die gesetzliche vornehmen.

Achtung: Einige Versicherte lassen sich auf Antrag endgültig von der Versicherungspflicht befreien, beispielsweise wenn ihr Gehalt zurück unter die Bemessungsgrenze gefallen ist und sie den Status als Privatpatient nicht verlieren möchten. Sie können dann definitiv nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, selbst wenn sie ihren Job verlieren.

Tipp

Wer zurückkehren möchte, sollte sich fachkundigen Rat bei einem Anwalt für Sozialrecht, einem Rentenberater oder bei einer Verbraucherzentrale einholen. Auch viele Krankenkassen geben Hilfestellung.