Welche Möglichkeiten zur Kinderbetreuung gibt es?

Die Möglichkeiten zur Kinderbetreuung wurden in den letzten Jahren stark ausgebaut. Seit dem 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, sobald das Kind das erste Lebensjahr vollendet hat. Wie gut das funktioniert, hängt vom Wohnort ab. In dicht besiedelten Städten oder Bundesländern wie zum Beispiel NRW oder Berlin sind Betreuungsmöglichkeiten häufig Mangelware. Wer Hilfe zu Rand- oder Nachtzeiten benötigt, findet kaum passende Angebote. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Betreuungsangebote in Deutschland für jede Lebenslage.

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Betreuung in der Kindertagesstätte (Kita)

Kindertagesstätte (kurz Kita) ist ein Oberbegriff, unter dem verschiedene Kinderbetreuungsformen in Deutschland zusammengefasst werden. Je nach Bundesland und Region kann es sich dabei um eine Kinderkrippe, einen Kindergarten oder einen Kinderhort handeln.
Die Kinderkrippe für unter Dreijährige (U3) und der Kindergarten vom dritten Lebensjahr bis zur Einschulung sind die Klassiker der Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Heute haben Eltern Anspruch auf einen Kita-Platz, sobald der Nachwuchs ein Jahr alt ist.

Tipp

Der Rechtsanspruch besteht unabhängig von einer Berufstätigkeit der Eltern für 20 Stunden pro Woche. Bei Vollzeitarbeit kann er bis auf 45 Wochenstunden ausgeweitet werden.

 

Was kostet die Kita?

Kindergarten und Kinderkrippe gehören zu den staatlich geförderten Kinderbetreuungsmöglichkeiten, d. h. der Staat beteiligt sich an den Kosten. Wie hoch diese sind, hängt u. a. vom Wohnort und dem Einkommen der Eltern ab. In Berlin sind beispielsweise alle Kita-Jahre beitragsfrei. In Köln dagegen gibt es abgestuftes System von Elternbeiträgen je nach Alter der Kinder und Anzahl der Betreuungsstunden (Stand 2022). Zwei Beispiele: Bei einem Jahreseinkommen bis 49.084 Euro liegt der Beitrag für Kinder unter 2 Jahren und 25 Stunden pro Woche bei 190,73 Euro und für Kinder über 3 Jahren bei 70,73 Euro monatlich. Die Elternbeiträge für die Kita entnehmen Sie den Informationen des Jugendamtes Ihrer Gemeinde.

 

Tipp

Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten für Ihren Nachwuchs bis 14 Jahre können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

So erhalten Sie einen Kita-Platz

In vielen Gemeinden sind Kinderbetreuungsmöglichkeiten in den Kitas heiß begehrt und es fehlen Plätze. Informieren Sie sich darüber, ob Sie Ihr Kind bereits während der Schwangerschaft oder erst nach der Geburt anmelden können.

  • Oft erfolgt die Anmeldung für Kinderbetreuungsmöglichkeiten bei öffentlichen Trägern online über die zentrale Vergabestelle des Jugendamtes.
  • Besuchen Sie verschiedene Einrichtungen und geben Sie Ihre Wunsch-Kitas an.
  • In manchen Regionen und bei privaten Trägern führen die Kitas selbst Wartelisten. In diesem Fall lassen Sie sich dort vormerken.

Bitte beachten Sie, dass das Jugendamt nur beim Finden von Kinderbetreuungsmöglichkeiten hilft, wenn die Eigenbemühungen nicht erfolgreich sind. Erst dann können Sie einen Betreuungsplatz einklagen. Das Jugendamt muss Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist (üblicherweise zwischen zwei und drei Monaten) einen Kita-Platz zur Verfügung stellen. Erhalten Sie vom Jugendamt einen Ablehnungsbescheid, weil es keinen freien wohnortnahen Platz in einer städtischen Kindertageseinrichtung für Ihr Kind anbieten kann, ist entweder ein Widerspruch gegen den Bescheid notwendig oder Sie können direkt ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht anstreben.

Tipp

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist für Eltern kostenlos, es wird kein Anwalt benötigt.

Kinderbetreuungsmöglichkeiten: die Tagesmutter

Eine Tagesmutter erweitert die Betreuungsmöglichkeiten in Deutschland sinnvoll. Tagesmütter und -väter benötigen für diese Tätigkeit eine Erlaubnis vom Jugendamt. Diese wird auf der Grundlage einer Eignungsfeststellung nach § 43 Abs. 2 SGB VIII erteilt.
Tageseltern betreuen in der Regel zwischen einem und fünf Kindern, üblicherweise in der eigenen Wohnung. Ihr Verdienst liegt meist zwischen 3 und 8 Euro pro Stunde und Kind. Sind die Voraussetzungen nach der Eignungsfeststellung für eine Betreuung durch eine Tagesmutter gegeben, errechnet das Jugendamt den fälligen Elternbeitrag.
Organisieren Sie die Tagespflege dagegen komplett selbst, kommen Sie allein für die Kosten auf. Der Bundesverband der Kindertagespflege betrachtet 5,50 Euro pro Stunde aus Sicht beider Parteien als fair. Zusätzlich zu den Betreuungskosten können Aufwendungen für Essen, Bastelmaterial oder Ausflüge anfallen. Die Kosten für die Betreuung lassen sich ebenfalls zu zwei Dritteln (max. 4.000 Euro) als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Die Qualität dieser Betreuungsmöglichkeiten steht und fällt mit dem Engagement der Tageseltern. Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen der Betreuungsperson und den Eltern ist hier besonders wichtig. Auch um eine Tagesmutter sollten sich Eltern frühzeitig bemühen. Ihr großer Vorteil: Sie ist oft flexibler bei den Betreuungszeiten und eine interessante Alternative für Eltern mit von den Kernzeiten abweichenden Arbeitszeiten.

Tipp

Musterverträge für die Betreuung durch eine Tagesmutter erhalten Sie bei Ihrem Jugendamt.

Betreuungsmöglichkeiten durch Au-pairs

Ein Au-pair ist in der Regel zwischen 18 und 30 Jahre alt und wohnt als Kinderbetreuer in einer Gastfamilie. Interessierte Eltern müssen sich darüber klar sein, dass sie Gasteltern werden und dem Au-pair Familienanschluss bieten. Beide Seiten sollen von dem Arrangement profitieren. Ein Au-pair ist keine Haushaltshilfe, der Hausgast steht für die Kinderbetreuung und leichte Haushaltstätigkeiten für nicht mehr als sechst Stunden pro Tag und maximal 30 Stunden pro Woche zur Verfügung. Diese Voraussetzungen gelten:

  • Ihr Gast benötigt ein eigenes, abschließbares Zimmer.
  • Er erhält ein Taschengeld von etwa 280 Euro monatlich.
  • Sie finanzieren einen Sprachkurs mit rund 50 Euro monatlich.
  • Sie sorgen für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
  • Rechnen Sie mit Verpflegungskosten von circa 300 Euro monatlich.
  • Ein Au-pair hat Anspruch auf zwei bezahlte Urlaubstage pro Beschäftigungsmonat.
  • Ein freier Tag pro Woche und ein freier Sonntag alle vier Wochen sind Vorschrift.
  • Der Betreuungskraft stehen mindestens vier freie Abende pro Woche zu.
  • Ob Sie sich an den Reisekosten beteiligen, ist Verhandlungssache.
  • Kommt Ihr Au-pair nicht aus einem EU-Land, sollten Sie die Kosten für das Visum übernehmen.

Da ein Au-pair Kinder betreut und im Haushalt hilft, können Sie die Kosten an zwei Stellen absetzen: Einmal über die Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben und 20 Prozent als haushaltsnahe Dienstleistungen. Lassen Sie sich von einer Steuerfachkraft beraten.

Tipp

Nehmen Sie die Dienste einer Au-pair-Agentur in Anspruch. Diese unterstützt beide Seiten in allen Belangen. Auch, falls die Chemie nicht stimmen sollte und Schwierigkeiten auftreten.

Betreuungsmöglichkeiten durch Leihgroßeltern

Seit einigen Jahren haben sich Leihomas und Leihopas etabliert. Dabei handelt es sich um rüstige ältere Damen und Herren, die stundenweise Kinder betreuen. Die engagierten Leihomas arbeiten meist ehrenamtlich. Häufig suchen sie den Kontakt zur jüngeren Generation, weil sie keine (Enkel-)Kinder haben oder diese zu weit weg leben. Leihomas stellen nur eine Ergänzung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Deutschland dar. Sie ersetzen keine Tagesmütter oder Babysitter. Vielmehr springen sie stundenweise ein und sind daher gut für regelmäßige Termine geeignet. Dabei leisten sie unter anderem Folgendes:

  • Spielen & Basteln
  • Vorlesen
  • Spaziergänge
  • Hilfe bei den Hausaufgaben

Wenn Ihre Leihoma ehrenamtlich tätig ist, empfiehlt es sich, zumindest die Fahrkosten zu tragen. Soll die Betreuung vergütet werden, bietet sich ein Minijob an. Schließen Sie immer einen Vertrag, um Sicherheit für beide Seiten zu schaffen.

Tipp

Häufig helfen die Caritas oder die Diakonie, eine Leihoma zu finden. Teilweise führt das Jugendamt Listen.

Kinderbetreuungsmöglichkeiten: der Babysitter

Ähnlich wie die Leihoma sind Babysitter eine tolle Ergänzung der Betreuungsmöglichkeiten in Deutschland. Sie ermöglichen stundenweise Freiheit für Alleinerziehende und Paare – ob romantisches Dinner, einfach mal zum Sport, ein freier Abend oder ein Arzttermin. Allerdings sind gute Babysitter rar, beginnen Sie frühzeitig mit der Suche. Einen Babysitter finden Sie unter anderem:

  • über Freunde und Bekannte
  • bei Nachbarn und Nachbarskindern
  • durch karitative Einrichtungen, Kirchen
  • dank Mundpropaganda in Krabbelgruppe und Kita
  • mit Kleinanzeigen und Aushängen
  • mittels Babysitter-Agenturen

Stammt der Babysitter nicht aus dem persönlichen Umfeld, sollten Sie immer mindestens einen Termin zum Kennenlernen vereinbaren. Ein guter Babysitter hat auch Verständnis für mehrere Treffen, denn Kinderbetreuung ist Vertrauenssache. Ebenso sollte ein Probetermin Pflicht sein, um den Umgang des Betreuers mit dem Kind zu sehen. Stellen nicht nur Sie die Fragen – der Babysitter selbst sollte sich für Rituale und Besonderheiten interessieren. Die Kosten für einen Babysitter schwanken je nach Region und Erfahrung:

  • Für Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren sind 5 bis 8 Euro pro Stunde angemessen.
  • Danach sollten Jugendliche 9 bis 12 Euro erhalten.
  • Erwachsene erwarten 10 bis 15 Euro pro Stunde, in Großstädten sind Babysitter zumeist teurer.

Soll der Babysitter mehrere Kinder gleichzeitig betreuen, ist ein höherer Lohn angemessen.

Tipp

Sollte der Babysitter keiner Selbstständigkeit nachgehen, müssen Sie ihn anmelden, wenn er mehr als einmal für Sie arbeitet. Am häufigsten passiert das in Form eines Minijobs. Bei dieser Form melden Sie den Babysitter bei der Minijob-Zentrale als Haushaltshilfe an.