Sab­batical – so planen Sie eine Aus­zeit vom Job

  • Ob Fernreise, Mitarbeit in einem Hilfsprojekt, Weiterbildung oder einfach mehr Zeit für die Familie: Ein Sabbatical gibt Beschäftigten die Möglichkeit, eine geplante Auszeit vom Job zu nehmen.
  • Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatical besteht nicht – Ausnahmen gelten allerdings für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.
  • Damit die berufliche Pause gelingt, lohnt sich eine frühzeitige Planung: Klären Sie vor allem wichtige Themen wie Versicherungsschutz, Finanzierung und Wiedereinstieg.
     

Unser Tipp

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Sab­batical: Was ist das?

Ein Sabbatical ist eine längere berufliche Pause. Anders als beim klassischen Jahresurlaub lässt sich ein Sabbatical nicht einfach „nehmen“. Vielmehr braucht es in der Regel eine individuelle Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Das Arbeitsmodell ist auch als Sabbatjahr bekannt. In der Regel dauert die befristete Auszeit zwischen drei bis zwölf Monaten, kann aber im Einzelfall davon abweichen. In der Praxis haben sich mehrere Varianten etabliert, die natürlich nicht von jedem Arbeitgeber angeboten werden.

Un­be­zahl­te Frei­stel­lung

Eine einfache Lösung ist, mit dem Arbeitgeber eine unbezahlte Auszeit zu vereinbaren. Während dieser Zeit ruht die Arbeitspflicht. Im Gegenzug bekommen Beschäftigte dann auch kein laufendes Gehalt. Dieses Modell lässt sich meist schnell und unkompliziert organisieren. Der Nachteil: Sie brauchen finanzielle Rücklagen und sollten Ihre Versicherungen sorgfältig prüfen. Bei einem unbezahlten Urlaub bleibt der gesetzliche Kranken­versicherungs­schutz nur für einen Monat erhalten. Danach müssen Sie sich selbst absichern.

Zeit­wert­kon­to (Wert­gut­ha­ben)

Bei dieser Variante sparen Sie über einen längeren Zeitraum Arbeitszeit oder Gehalt als Wertguthaben an. Damit lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt ein Sabbatical finanzieren. Die Auszeit kann unter Umständen sozial­versicherungs­rechtlich abgesichert sein.

Teil­zeit im Block­mo­dell

Das Blockmodell ist über zwei Phasen organisiert: In der Ansparphase arbeiten Sie weiter (teilweise sogar voll), erhalten aber über den gesamten Zeitraum ein reduziertes, gleichbleibendes Gehalt. In der Freistellungsphase sind Sie von der Arbeit freigestellt und bekommen das Einkommen aus dem zuvor angesparten Gehaltsanteil. Solche Modelle sind vor allem im öffentlichen Bereich und bei Lehrkräften verbreitet.

Kom­bi­na­tion aus Über­stun­den­ab­bau und Ur­laub

Für kürzere Auszeiten kommt auch das normale Arbeitszeitkonto in Betracht. Für mehrmonatige Sabbaticals reicht das allein aber oft nicht. Darüber hinaus hängt es von den betrieblichen Regeln ab, wie viele Überstunden Sie überhaupt ansammeln und am Stück abbauen dürfen.

Tipp

Benennen Sie Ihr Sabbatical im Lebenslauf transparent. Ergänzen Sie kurz den Zweck (z. B. Sprachkurs, Familienzeit, ehrenamtlichen Engagement) und führen Sie auch neu erworbene Kompetenzen an. So wird die Auszeit zu Ihrer Stärke.

Wer hat An­spruch auf ein Sab­bati­cal?

In Deutschland existiert bislang kein allgemeines Recht auf ein Sabbatical. Ob und in welchem Umfang Sie eine berufliche Auszeit nehmen können, hängt deshalb vor allem von der Beschäftigungsart und den vertraglichen oder betrieblichen Regelungen ab.

Be­schäf­tig­te in Un­ter­neh­men

Für Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Diensts gilt: Das Sabbatical ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Ein genereller Rechtsanspruch besteht nicht. Häufig entscheidet sich der Anspruch auf ein Sabbatical über:

  • Betriebsvereinbarungen oder interne Regelungen im Unternehmen
  • individuelle Vereinbarungen (z. B. Zusatz zum Arbeitsvertrag)
  • bei Tarifverträgen: tarifliche Regelungen

Wichtig: Gesetzliche Freistellungen wie Elternzeit oder Pflegezeit sind etwas anderes als ein Sabbatical. Auch wenn die Auszeit im Alltag ähnlich aussieht, gelten andere Regeln.
 

Tarif­be­schäf­tigte im öffent­lich­en Dienst

Im öffentlichen Dienst gibt es häufiger strukturierte Wege für längere Auszeiten vom Beruf. Dennoch haben Sie nicht automatisch einen Anspruch auf ein Sabbatical. Einige Beispiele sind:

  • Sonderurlaub (unbezahlt): Sonderurlaub ist grundsätzlich möglich, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. Damit verzichten Sie allerdings auf Entgeltfortzahlung.
  • Langzeitkonto: Arbeitgeber und Beschäftigte können die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren.

Ob sich diese Instrumente tatsächlich als Sabbatical nutzen lassen, richtet sich am Ende nach den konkreten Rahmenbedingungen.

Be­amte

Für Beamte ist ein Sabbatical typischerweise über Teilzeit (auch im Blockmodell) oder Beurlaubung möglich. Die Details hängen primär davon ab, ob Sie beim Bund oder beim Land arbeiten und welche Verordnungen vor Ort gelten.

Ein Beispiel verdeutlicht das Prinzip: Teilzeit kann im Blockmodell organisiert sein, sodass Sie nach einer Phase mit regulärer Arbeit und reduzierter Bezahlung eine Freistellungsphase nehmen können. Üblicherweise setzt dies voraus, dass Ihrem Sabbatical keine dienstlichen Belange entgegenstehen.

Sab­bati­cal: Ver­siche­rungen, Ge­halt und Rück­kehr klä­ren

Bevor Sie sich für eine Weile vom Arbeitsplatz verabschieden, lohnt sich ein umfassender Check: Wie läuft die Bezahlung? Bleibe ich versichert? Und was gilt, wenn ich für mein Sabbatical ins Ausland gehe?

Wel­ches Ge­halt be­kom­me ich im Sab­bati­cal?

Ob Sie weiterhin bezahlt werden, ist von dem gewählten Modell abhängig:

  • Unbezahlte Freistellung: Sie bekommen während des Sabbaticals kein Gehalt und leben von Ihren Ersparnissen.
  • Zeitwertkonto (Wertguthaben): In der Freistellung wird Arbeitsentgelt aus dem Wertguthaben ausgezahlt.
  • Blockmodell: Sie erhalten über den gesamten Zeitraum ein reduziertes Gehalt in gleichbleibender Höhe.

Was pas­siert mit den Ver­siche­rungen im Sab­bati­cal?

Der Versicherungsschutz ist an das Arbeitsmodell geknüpft:

  • Bei Zeitkonten (Wertguthaben) sind Sie in der Regel weiterhin sozialversichert, da Sie ein Gehalt aus dem Wertguthaben beziehen.
  • Bei unbezahlter Freistellung läuft die Krankenversicherung nur bis zu einem Monat im Rahmen der gesetzlichen Regel fort. Dauert die Freistellung länger, meldet Sie der Arbeitgeber ab. Dann müssen Sie Ihren Krankenversicherungsschutz (z. B. freiwillige Versicherung) neu regeln.

Prüfen Sie neben der Kranken- und Pflegeversicherung auch die Renten- und Arbeitslosenversicherung, damit keine Nachteile entstehen.

Sab­bati­cal im Aus­land oder in Deutsch­land?

Wo Sie Ihr Sabbatical verbringen, bleibt Ihnen überlassen. Klären Sie im Vorfeld mit dem Arbeitgeber aber vorab die Erreichbarkeit und eventuell andere Rahmenbedingungen.

Beim Versicherungsschutz gilt: Die gesetzliche Krankenversicherung leistet vor allem im Inland. Für längere Aufenthalte im Ausland und insbesondere außerhalb der EU ist oft ein zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig.

Tipp

Lassen Sie schriftlich festhalten, wie es mit Sonderzahlungen, Boni, Dienstwagen, Urlaubstagen und der Rückkehr an den Arbeitsplatz weitergeht.

Fazit: Sab­batical pla­nen

Ein Sabbatical ist mehr als ein längerer Urlaub – und sollte daher gut geplant sein. Die nachfolgende Checkliste bündelt die wichtigsten Schritte.

  1. Zweck, Dauer und Arbeitsmodell festlegen: Überlegen Sie sich, ob eine unbezahlte Freistellung passt oder ein Ansparmodell sinnvoller ist.
  2. Frühzeitig mit Arbeitgeber abstimmen: Legen Sie einen konkreten Vorschlag vor, einschließlich Zeitraum, Vertretung und Plan für die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz.
  3. Finanzen klären: Rechnen Sie realistisch durch, welches Budget Sie pro Monat benötigen (inklusive Versicherungen und weiterlaufenden Kosten).
  4. Alles schriftlich vereinbaren: Einigen Sie sich insbesondere auf Start und Ende, Vergütung, Rückkehr, eventuelle Nebentätigkeiten, Urlaub, Boni, Urlaubsanspruch im Sabbatical und Kündigungsregelungen.
  5. Versicherungen: Erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse über Ihren Status während des Sabbaticals. Schließen Sie für längere Auslandsaufenthalte in jedem Fall einen Reiseschutz ab.
  6. Rückkehr vorbereiten: Nehmen Sie einige Wochen vor dem Wiedereinstieg Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber auf und stimmen Sie sich zu Projekten sowie zum Wiedereinstieg ab.