Lohn­ab­rech­nung ver­stehen – Ab­kür­zun­gen im Über­blick

  • Die Entgeltabrechnung bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über den Bruttolohn, die Abzüge und den Nettolohn. So sehen Sie genau, wie sich Steuern und Sozialabgaben auf Ihr Einkommen auswirken.
  • Doch eine Gehalts- oder Lohnabrechnung kann auch fehlerhaft sein. Ein kurzer Check lohnt sich daher immer.
  • Von Sozialversicherungsbeiträgen bis hin zu geldwerten Vorteilen – diese Seite erklärt Ihnen die wichtigsten Posten und Abkürzungen auf der Entgeltabrechnung.

Tipp

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Wie kann ich meine Gehalts-/Lohn­ab­rech­nung ver­ste­hen?

In einer Entgeltabrechnung können sich gelegentlich Fehler einschleichen – wie etwa eine frühere Steuerklasse oder nicht korrekt erfasste Überstunden. Deshalb ist es ratsam, die typischen Posten und Abkürzungen einer Abrechnung zu kennen. Wenn Sie Unstimmigkeiten in Ihrer Entgeltabrechnung entdecken, sollten Sie diese zeitnah bei Ihrem Arbeitgeber melden. Die nachfolgende Übersicht führt Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Begriffe, damit Sie Ihren Lohnzettel verstehen können.

Gut zu wissen

Entgeltbescheinigung ist der übergeordnete Begriff für Gehalts- und Lohnabrechnungen. Lohnzahlungen werden häufig auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden berechnet und können monatlich variieren. Im Gegensatz dazu stellt ein Gehalt in der Regel eine feste, monatliche Vergütung dar.

Ge­halts­ab­rech­nung: Er­klä­rung

Die Abrechnung ist in mehrere Abschnitte unterteilt. Informieren Sie sich hier, was die jeweiligen Angaben bedeuten. Nach den allgemeinen Erläuterungen haben wir alle Abkürzungen in einer Tabelle zusammengefasst.

1. All­gemeine und per­sönliche An­gaben

Im Kopfteil Ihrer Entgeltabrechnung stehen die allgemeinen Informationen:

  • Arbeitnehmerdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Personalnummer)
  • Arbeitgeber
  • Abrechnungszeitraum und Datum der Entgeltabrechnung
  • Eintrittsdatum und ggf. Austrittsdatum
  • Sozialversicherungsdaten (Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse und Beitragsgruppe)
  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und Steuerklasse
  • Konfession
  • Freibeträge (z. B. Kinderbetreuungskosten)
  • Stand des Urlaubsanspruchs

2. Brutto-Bezüge

Direkt unter den Basisdaten sehen Sie den Brutto-Betrag mit der jeweiligen Lohnart im Kalendermonat. Je nach Arbeitsverhältnis können hier neben dem Gehalt oder Stundenlohn noch weitere Bezüge aufgelistet sein:

  • Sachbezüge (z. B. Dienstwagen, Geräteleasing, Jobrad o. ä.)
  • Direktversicherungen (bspw. durch für die bAV)
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld
  • Boni und Prämien
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • Überstundenzuschläge
  • Abfindungen

3. Steuern und Sozial­versiche­rungen

In diesem Teil Ihrer Entgeltabrechnung finden Sie die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzüge. Diese umfassen:

  • Lohnsteuer
  • Ggf. Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • SV-Beiträge: Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung

4. Netto­entgelt

Nach allen gesetzlichen Abzügen vom Bruttogehalt ergibt sich das Nettoentgelt. Das Netto entspricht allerdings nicht immer dem Auszahlungsbetrag.

5. Netto-Bezüge / Netto-Abzüge

Netto-Bezüge beziehen sich auf die steuer- und sozialversicherungsfreien Zahlungen des Arbeitgebers. Dazu gehören z. B. Reisekostenerstattungen und steuerfreie Zuschüsse. Diese Beträge werden zum Nettogehalt hinzugerechnet und erhöhen den Auszahlungsbetrag.

Netto-Abzüge sind Beträge, die nicht zu den Steuern und Sozialabgaben gehören, aber den Auszahlungsbetrag reduzieren. Darunter fallen typischerweise Vorschüsse, Pfändungen oder Korrekturen. Auch Sachbezüge wie ein Dienstwagen können hier auftauchen.

6. Auszahlungs­betrag

Der Auszahlungsbetrag gibt die Geldsumme an, die der Arbeitgeber tatsächlich auf das Konto des Beschäftigten überweist. Die Auszahlung erfolgt meist zur Monatsmitte oder am Monatsende.

7. Abge­laufene Jahres­werte

Diese Übersicht enthält sämtliche Brutto-Bezüge und gesetzlichen Abzüge, die bislang im Kalenderjahr angefallen sind. In diesem Teil sehen Sie auch den kumulierten Auszahlungsbetrag – also die Summe aller Zahlungen, die auf Ihrem Konto als Lohn oder Gehalt eingegangen sind.

8. Bank­ver­bindung

Die Lohn- oder Gehaltsabrechnung zeigt auch Ihre Bankverbindung, auf die Ihr Arbeitgeber den monatlichen Auszahlungsbetrag überweist. Prüfen Sie die Angaben sorgfältig und informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend über etwaige Änderungen.

9. Hinweise zur Entgelt­abrechnung

Die Fußzeile listet alle wichtigen Abkürzungen der Gehaltsabrechnung auf, die im Dokument enthalten sind. Darüber hinaus findet sich der Hinweis, dass die vorliegende Entgeltabrechnung nach § 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) erstellt wurde.

Gehalts­abrech­nung: Ab­kür­zungen einfach erklärt

Die nachfolgende Liste erklärt Ihnen die gängigsten Abkürzungen, die im Zusammenhang mit der Entgeltabrechnung wichtig sind.

Ab­kürzungBe­deutungHin­weise
AAbfindungEinmalige Entschädigungs­zahlung, in der Regel mit Beendigung des Arbeits­verhältnisses
AVArbeitslosen­­ver­sicherungBeitrag zur AV beläuft sich auf 2,6 Prozent (Stand: 2026)
bAVBetriebliche Alters­ver­sorgungStaatlich geförderte Zusatzrente
BGRSBeitrags­gruppen­schlüsselVierstellige Zahlenkombination für die Abrechnung der SV-Beiträge
EEinmalbezugSonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld), die unregelmäßig oder einmal jährlich anfallen
ELStAMElektronische Lohn­steuer­abzugs­merkmaleELStAM-Verfahren dient der elektronischen Übermittlung von Be­steuerungs­merkmalen (Steuer-ID, Freibeträge etc.)
FFreiBetrag ist frei von Steuern und SV-Beiträgen
GBGesamtbruttoSumme aller Brutto-Bezüge vor Abzug von Steuern und SV-Beiträgen
HHinzurechnungs­betragFür Beschäftigte mit mehr als einem Arbeitsverhältnis
Ki.Frbtr.KinderfreibetragFreibeträge für Kinder bis zum 18. Lebensjahr (25. Lebensjahr bei Ausbildung) mindern die Steuerlast
KiStKirchensteuerBei Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaft (KöR)
KKKrankenkasseKK% ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse
KVKranken­ver­sicherungBeitrag zur KV beläuft sich auf 14,6 Prozent (plus Zusatzbeitrag)
LLaufender BezugRegelmäßige, wiederkehrende Zahlungen (monatliches Gehalt, Zulagen etc.)
LStLohnsteuerLohnsteuersatz richtet sich nach der Steuerklasse
MMehrjährige Ver­steuerungSteuerliche Vergünstigung für mehrjährige Tätigkeiten
NNachberechnungBei fehlerhafter Entgeltabrechnung im Vormonat
MFBMehrfach­be­schäftigungBeschäftigte, die bei mehreren Arbeitgebern angestellt sind
PPauschalver­steuerungArbeitgeber übernimmt Steuer
PGRSPersonen­gruppen­schlüsselDreistellige Zahlenkombination für die sozialver­sicherungs­rechtliche Stellung von Beschäftigten (z. B. Werkstudent)
PVPflege­ver­sicherungBeitrag zur PV beläuft sich auf 3,6 Prozent; Stand: 2026 (zzgl. Ab­schläge oder Zuschläge für Kinderlose)
RVRenten­ver­sicherungBeitrag zur RV beläuft sich auf 18,6 Prozent; Stand: 2026
SSonstiger Bezugz. B. Urlaubsgeld
StSteuer­bruttoSteuerpflichtiges Einkommen (Summe aus Lohn/Gehalt, Einmal­bezügen und geldwerten Vorteilen)
StKISteuer­klasseSteuerklasse beeinflusst die Lohnsteuer
SVSozialver­sicherungSozialversicherungen umfassen Krankenversicherung, Pflege­versicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
VVorjahrVorheriges Jahr der Beschäftigung
VKZVerarbeitungs­kennzeichenFür die eindeutige Zuordnung von Verarbeitungs­verläufen
WWertgut­habenZweitwertkonto

Gut zu wissen:

Die Darstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wie er­ken­ne ich Feh­ler in der Ent­gelt­ab­rech­nung?

Viele Unternehmen erstellen die Entgeltabrechnungen für ihr Personal automatisiert mithilfe von Lohnprogrammen. Trotzdem können Fehler auftauchen. Prüfen Sie daher insbesondere diese Angaben:

  • Stammdaten: Stimmen Steuerklasse/Faktor, die Zahl der Kinderfreibeträge sowie eventuell beantragte Steuerfreibeträge?
  • Einmalzahlungen: Sind einmalige Bezüge wie z. B. eine Bonuszahlung korrekt angegeben?
  • Krankheitstage: Haben Sie die richtige Entgeltfortzahlung (im Krankheitsfall) erhalten oder gibt es unberechtigte Abzüge?

Tipp

Gehaltsabrechnung verstehen und prüfen: Sollten Ihnen Unstimmigkeiten auffallen, wenden Sie sich an die Personalabteilung oder an ein Steuerbüro. Denn am Ende geht es um Ihr Geld und um Ihre Ansprüche gegenüber dem Staat und den Sozialversicherungen.