Hauskauf mit Notar – seine tragende Rolle beim Immobilienkauf

Der Kauf eines Grundstücks oder eines Eigenheims ist eine komplexe Angelegenheit. Nicht zuletzt, um spätere Streitigkeiten zu verhindern, hat der Gesetzgeber zu diesem Zweck die Notarpflicht eingeführt. Das bedeutet: Nur dann, wenn ein Notar den Immobilienkauf beurkundet, ist dieser auch rechtlich gültig.

Diese Aufgaben übernimmt der Notar beim Hauskauf

Der Notar formuliert den Text des Kaufvertrags. Dabei berücksichtigt er sowohl die Vorgaben des Verkäufers als auch des Käufers. So haben beide die Gewissheit, dass formal alles seine Richtigkeit hat. Beim Beurkundungstermin muss der Notar zudem alle Beteiligten darüber aufklären, welche Rechte und Pflichten sie mit ihrer Vertragsunterschrift erhalten bzw. eingehen. Dabei muss er auch auf mögliche Risiken des Vertragsabschlusses hinweisen. 

Unklarheiten beim Immobilienkauf? Den Notar fragen!

Wichtig: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Vertragspunkt richtig verstanden haben, fragen Sie auf jeden Fall nach. Das ist Ihr gutes Recht.

Darüber hinaus besorgt der Notar alle für die Verkaufsabwicklung nötigen Unterlagen (zum Beispiel Sanierungsgenehmigungen) und erledigt die damit im Zusammenhang stehenden Formalitäten wie die Beurkundung des von allen Beteiligten unterschriebenen Vertrags. Ebenso ist er für die Einholung der Verwalterzustimmung und der Beauftragung der Ablösung einer alten Grundschuld zuständig.

Eine weitere wichtige Aufgabe des Notars ist die Überwachung der Eigentumsumschreibung: Er sorgt dafür, dass der Käufer die Immobilie auch formell wirklich erhält. Zu diesem Zweck richtet er ein Bankkonto ein, das sogenannte Notar-Anderkonto, auf das die Kaufsumme eingezahlt wird. Erst dann, wenn der volle Kaufpreis auf dem Konto eingegangen ist, veranlasst der Notar die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch und überweist das Geld an den Verkäufer. 

Diese Aufgaben übernimmt der Notar beim Hauskauf nicht

Da der Notar – anders als ein Rechtsanwalt – Träger eines öffentlichen Amtes ist, muss er unparteiisch sein. Das heißt, er darf weder die Interessen des Verkäufers noch die des Käufers vertreten. Aus diesem Grund prüft er den Kaufvertrag auf seine formaljuristische Richtigkeit – ob der Vertrag fair ist, beurteilt er aber nicht. Selbst wenn ihm der Kaufpreis überhöht erscheint oder wenn wichtige Bauunterlagen fehlen, die aber nicht für den formellen Vertragsabschluss maßgeblich sind, wird er darauf im Allgemeinen nicht hinweisen.

Wer wählt den Notar aus?

Prinzipiell ist die Notarwahl frei. Nach Erfahrungen des Verbandes Privater Bauherren ist es üblich, dass der Käufer den Notar bestimmt. Bei der Suche hilft die Suchmaschine der Bundesnotarkammer. Übrigens: Ein Notar darf ausschließlich Käufe innerhalb seines Amtsbezirks beurkunden. 

Notarkosten beim Hauskauf – wie teuer wird es für Sie?

Die Höhe seines Honorars kann ein Notar beim Hauskauf nicht beliebig festsetzen, sie ist im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Da die Honorarsätze bundesweit einheitlich gestaltet sind, kann man sich hier Preisvergleiche sparen. Welche Summe auf Sie zukommt, hängt von der Höhe des Kaufpreises ab. Für Ihre Planung sollten Sie von Grundbuch- und Notarkosten in Höhe von zwei Prozent des Kaufpreises ausgehen. 

Wer bezahlt die Notarkosten?

Die Gebühren für den Notar und die Umschreibung im Grundbuch trägt im Allgemeinen der Käufer. 

 

Kosten für den Notar bei einem Hauskauf anhand einer Beispielrechnung

Bei dem Immobilienkauf – beispielsweise einer Eigentumswohnung – zum Preis von 160.000 Euro würden laut Beispielrechnung der Bundesnotarkammer folgende Notarkosten anfallen:

  • Entwurf und Beurkundung des Vertrages sowie rechtliche Beratung: 762,00 Euro
  • Vollzug (Einholung und Entwurf der Genehmigungen sowie Löschungsbewilligungen): 190,50 Euro
  • Betreuung (Überwachung der Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung): 190,50 Euro
  • Porto, Telekommunikation, Schreibauslagen: ca. 30 Euro

Insgesamt fallen also Gebühren in Höhe von 1.173 Euro an. In dieser Aufstellung noch nicht enthalten sind 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Notarleistungen, Gebühren für das Notar-Anderkonto (ca. 380 Euro) und Grundbuchkosten.