Frei­beruf­liche Neben­tätig­keit – wo­rauf ach­ten?

  • Eine freiberufliche Nebentätigkeit bei Festanstellung ermöglicht es Ihnen, ein sicheres Einkommen mit beruflicher Selbstverwirklichung zu kombinieren.
  • Denken Sie dabei daran, Ihren Arbeitgeber zu informieren.
  • Wenn Sie eine nebenberufliche Selbstständigkeit aufnehmen, ist eine Anmeldung beim Finanzamt verpflichtend. Ihre selbstständigen Einkünfte unterliegen wie das reguläre Arbeitseinkommen der Einkommensteuer.

Tipp

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So star­ten Sie mit der frei­beruf­lichen Neben­tätig­keit

Eine freiberufliche Nebentätigkeit kann vieles sein: eine zusätzliche Einnahmequelle, Abwechslung im Job oder auch das Sprungbrett für ein Vollzeit-Business. Der große Vorteil hierbei ist, dass Ihr geregeltes Einkommen aus dem Hauptberuf finanzielle Sicherheit bietet. Bei allem Enthusiasmus existieren aber immer auch einige Hürden auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Dafür geben wir Ihnen hilfreiche Tipps.

Selbst­ständige Neben­tätig­keit dem Arbeit­geber mel­den

Das Wichtigste vorweg: Arbeitnehmenden steht es grundsätzlich frei, neben ihrem Hauptberuf ein zweites Standbein aufzubauen. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen eine freiberufliche Nebentätigkeit somit nicht per se untersagen – sofern sich daraus keine Interessenkonflikte ergeben.

Setzen Sie Ihren Arbeitgeber dennoch über Ihre beruflichen Pläne in Kenntnis, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu wahren. Oftmals findet sich hierzu auch eine entsprechende Klausel im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Bei frei­beruf­licher Neben­tätig­keit an Spiel­regeln halten

Stellen Sie in jedem Fall sicher, dass optimale Voraussetzungen für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit gegeben sind. Dabei kann Ihnen die folgende Checkliste helfen:

  • Ihr neues Business steht nicht im Wettbewerb mit Ihrem Arbeitgeber (z. B. unterschiedliche Branchen / eigener Kundenstamm).
  • Sie erbringen nach wie vor Ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung, d. h. die Selbstständigkeit beeinträchtigt in keiner Weise Ihren Hauptberuf.
  • Sie nutzen die Arbeitszeit oder Mittel beim Arbeitgeber nicht für Ihre freiberufliche Nebentätigkeit.

Sonder­fall: Dür­fen Beamte eine selbst­ständige Neben­tätig­keit auf­nehmen?

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit kann auch für Beamte interessant sein: Beispielsweise besteht die Möglichkeit, als verbeamteter Lehrer nebenbei mit Nachhilfe Geld zu verdienen.

Für Beamte gelten hierbei allerdings einige Sonderregelungen:

  • Eine Genehmigung durch den Dienstvorgesetzten ist bis auf einige Ausnahmen zwingend notwendig.
  • Die selbstständige Tätigkeit darf nicht mehr als ein Fünftel der wöchentlichen Dienstzeit in Anspruch nehmen.
  • Die erlaubten Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit sind bei maximal 40 Prozent des jährlichen Endgrundgehalts gedeckelt.

Frei­berufl­iche Neben­tätig­keit an­melden

Unabhängig davon, ob Sie haupt- oder nebenberuflich in die Selbstständigkeit starten: Bei der Existenzgründung gilt es, verschiedene Behördengänge zu erledigen und Unterlagen zusammenzutragen.

Steuer­liche An­mel­dung beim Finanz­amt

Mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung melden Sie Ihre freiberufliche Nebentätigkeit beim Finanzamt an. Diesen Fragebogen finden Sie bei ELSTER, dem Online-Finanzamt. Kümmern Sie sich am besten gleich darum, da Sie für die steuerliche Anmeldung nur vier Wochen nach Aufnahme der Nebentätigkeit Zeit haben.

Wann muss ich ein Ge­werbe an­melden?

Eine der wichtigsten Fragen beim Start in die Selbstständigkeit lautet: Handelt es sich bei meiner Erwerbstätigkeit um ein Gewerbe oder einen freien Beruf? Freiberufler verdienen ihr Geld häufig mit kreativen, unterrichtenden oder wissenschaftlichen Tätigkeiten. Darunter fallen in der Regel etwa Fotojournalisten, IT-Berater und Nachhilfelehrer. Sie sind von der Gewerbeanmeldung befreit.

Einer der größten Unterschiede zwischen Gewerbe und freiem Beruf besteht darin, dass bei einem Gewerbe in der Regel die Herstellung und der Verkauf materieller Güter involviert ist. Aber auch Dienstleistungen bedürfen evtl. einer Gewerbeanmeldung. Denn die Gewerbeordnung definiert ein Gewerbe als „jede erlaubte Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und unternehmerisches Risiko ausgeübt wird und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen“. Hier ist die Abgrenzung zwischen Gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit daher nicht immer eindeutig.

Mitunter kommt es hier auf Details an. Lassen Sie sich daher beraten – Hilfestellung bieten Steuerkanzleien, die IHK und Gründungsberatungen.

Tipp

Erkundigen Sie sich, ob Sie für die nebenberufliche Selbstständigkeit zusätzliche Voraussetzungen erfüllen müssen. Einige Berufe sind erlaubnispflichtig (bspw. Finanzdienstleistungen oder handwerkliche Leistungen) oder unterliegen einer Meisterpflicht. Je nach gewählter Rechtsform und den beabsichtigten Tätigkeiten sind weitere Institutionen wie die IHK oder Berufsgenossenschaften für Sie zuständig.

Selbst­ständige Neben­tätig­keit – Steuern berück­sichtigen

Im Zusammenhang mit Steuern gibt es auch bei einer freiberuflichen Tätigkeit einige Punkte zu beachten:

  • Einkommensteuer: Während Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer automatisch vom Bruttolohn abzieht, müssen Sie Ihre Einkünfte aus selbstständiger Arbeit versteuern. Tipp: Sparen Sie daher sicherheitshalber 25 bis 30 Prozent des Gewinns auf einem separaten Konto an, um auf mögliche Nachzahlungen vorbereitet zu sein.
  • Umsatzsteuer: Wenn Sie auf Ihren Rechnungen eine Mehrwertsteuer ausweisen, sind Sie zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet und können den Vorsteuerabzug nutzen. Ggf. dürfen Sie die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen und haben damit weniger bürokratischen Aufwand.
  • Gewerbesteuer: Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb unterliegen der Gewerbesteuer. Diese variiert, da sie von den Gemeinden festgelegt wird. Im Durchschnitt ist mit ca. 15 Prozent Gewerbesteuer auf den Gewinn zu rechnen.

Gut zu wissen

Nebeneinkünfte bis 410 Euro im Jahr bleiben normalerweise steuerfrei. Wenn Sie diese Freigrenze überschreiten, füllen Sie bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit die Anlage S bzw. bei einem Nebengewerbe die Anlage G zur Steuererklärung aus.

Tipp 1: Doppel­be­lastung rea­lis­tisch ein­schätzen

Wer einen „9-to-5-Job“ ausübt, weiß: Neben Beruf und Familie bleibt kaum Zeit für andere Dinge. Eine Unternehmensgründung kann zeitintensiv sein und viel Einsatz fordern. Überlegen Sie sich daher gut, ob Ihre Pläne realisierbar sind – während der Arbeitszeiten im Hauptjob sind Sie beispielsweise nicht telefonisch für Ihre Kunden erreichbar. In vielen Berufen gehören außerdem Überstunden zum Arbeitsalltag. Wenn Sie gleichzeitig Deadlines für Auftraggeber im Blick haben, können permanenter Stress und Burnout die Folgen sein.

Die nebenberufliche Selbstständigkeit darf sich umgekehrt auch nicht negativ auf Ihre Leistung am Arbeitsplatz auswirken. Wenn Sie müde und erschöpft zur Arbeit erscheinen, riskieren Sie womöglich Ihren sicheren Job. Daher ist es unerlässlich, eine gesunde Balance zu finden und richtig zu priorisieren. Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan geht auf diese Fragen ein und klärt zum Beispiel, wie viele Wochenstunden nötig sind und wie Sie die eine oder andere Herausforderung bewältigen können.

Tipp 2: Mit dem Arbeit­geber trans­pa­rent kom­munizieren

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie bei Ihrem Projekt Selbstständigkeit unterstützt, ist vieles einfacher. Sprechen Sie offen über gegenseitige Erwartungen und vereinbaren Sie beispielsweise ein flexibles Arbeitszeitmodell, sodass Sie sich Ihre Zeit freier einteilen können. Wenn Sie sich durch Ihre freiberufliche Nebentätigkeit erfüllt und motiviert fühlen, kann davon letztlich auch Ihr Hauptjob profitieren.

Tipp 3: Beschäftigungs­verbot bei selbst­ständiger Neben­tätig­keit?

Ein Beschäftigungsverbot untersagt angestellten Schwangeren und stillenden Müttern bestimmte Tätigkeiten – dies gilt insbesondere für schwere, körperliche Arbeiten und bei schädlichen Einwirkungen – z. B. durch Hitze, Lärm, Gase und Erschütterungen. Der Mutterschutz ist allerdings in diesem Punkt nicht auf selbstständige Frauen anwendbar. Somit bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie Ihrer selbstständigen Nebentätigkeit trotz Beschäftigungsverbot im Hauptberuf weiterhin nachgehen.