- Künstliche Intelligenz (KI) optimiert Geschäftsprozesse und kann z. B. zukünftige Markttrends besser vorhersagen.
- Die Technologie soll den Arbeitsalltag vereinfachen – andererseits verändern sich dadurch aber auch die Anforderungen an die Mitarbeitenden. Denn neben den enormen Potenzialen gehen mit KI-gestützten Tools erhebliche Risiken einher.
- Die KI-Verordnung der EU hat deshalb eine KI-Schulungspflicht festgelegt. Damit müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass ihr Personal auf die neuen Herausforderungen vorbereitet ist.
KI-Schulungen – Pflicht seit Februar 2025
Was besagt die KI-Schulungspflicht?
Mit der europäischen KI-Verordnung – auch bekannt als AI-Act – existiert seit August 2024 ein Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz. Das Gesetz zielt in erster Linie darauf ab, den vertrauenswürdigen Einsatz von KI-Systemen zu fördern und gleichzeitig ihre potenziellen Risiken zu minimieren.
Die KI-Verordnung tritt schrittweise in Kraft. Ein zentraler Aspekt ist die „KI-Kompetenz“ von Mitarbeitenden. Das bedeutet konkret:
- Wenn Unternehmen KI-Systeme entwickeln, bereitstellen oder nutzen, müssen sie ihr Personal in ausreichendem Maße schulen.
- KI-Kompetenz umfasst die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis, die im sachkundigen Umgang mit KI erforderlich sind. Dazu gehört u. a. das Wissen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und ethischen Überlegungen.
- Beschäftigte, die am Arbeitsplatz mit KI interagieren, sollen so die Technologie verantwortungsvoll verwenden und ihre Risiken einschätzen können.
Künstliche Intelligenz – für wen sind KI-Schulungen Pflicht?
Künstliche Intelligenz wächst. Das Statistische Bundesamt (Destatis) meldete, dass im Jahr 2024 bereits jedes fünfte Unternehmen in Deutschland KI nutzte. Im Jahr zuvor waren es mit 12 Prozent noch deutlich weniger. Die Ergebnisse zeigen allerdings auch, dass Großunternehmen (48 Prozent) mit den modernen Technologien vertrauter sind als kleine Betriebe (17 Prozent).
Unternehmen verwenden heute vermehrt KI-Produkte, um Prozesse effizienter zu gestalten und Kosteneinsparungen zu erzielen. Mitarbeitende können hierbei in vielen Bereichen mit KI in Berührung kommen:
- Spracherkennung (Speech-to-Text)
- Textgenerierung mit Anwendungen wie ChatGPT, Copy.ai oder Jasper AI
- Video- und Bildbearbeitung
- Chatbots für den Kundenservice
- KI-Tools zur Automatisierung von Routineaufgaben und Fehlersuche in der Buchhaltung
- KI-gestützte Bewerberauswahl im Personalwesen
Die Liste lässt sich noch um zahlreiche weitere Anwendungsbeispiele fortführen. Klar ist jedenfalls: Die KI-Schulungspflicht betrifft die Mehrzahl der Arbeitgeber. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen eine ausreichende Kompetenz bei allen Mitarbeitenden sicherstellen, die sich mit diesen Produkten befassen. Darunter fallen einerseits Unternehmen, die KI-Lösungen entwickeln und vertreiben. Andererseits handelt es sich um Firmen, die solche Anwendungen nutzen.
Wie sollen KI-Schulungen für Mitarbeiter ausgestaltet sein?
Der Knackpunkt bei der KI-Schulungspflicht ist: Bisher fehlen genaue Vorgaben dazu, welche Schulungsinhalte zu vermitteln sind. Die entsprechenden Leitlinien befinden sich derzeit noch in Klärung. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass ein reines Selbststudium nicht genügt und Arbeitgeber stattdessen auf strukturierte Schulungen setzen sollten.
Was passiert, wenn Arbeitgeber der KI-Schulungspflicht nicht nachkommen?
Die KI-Verordnung der EU legt Unternehmen die Pflicht zur KI-Schulung auf – diese Regelung gilt seit dem 2. Februar 2025. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeitenden über die nötigen Kompetenzen verfügen und KI sicher einsetzen können. Wenn Sie z. B. einen Chatbot in Ihren Onlineshop einbinden oder KI-Tools wie Canva zur Bildbearbeitung verwenden, unterliegen Sie der KI-Schulungspflicht.
Um die Durchsetzung der Vorschriften zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission ein Amt für Künstliche Intelligenz eingerichtet. In Deutschland wird voraussichtlich die Bundesnetzagentur als nationale Aufsichtsbehörde zuständig sein.
Die KI-Verordnung sieht Sanktionen vor, wenn sich Anbieter und Betreiber nicht an die Vorschriften halten. Bei Verstößen sind Geldbußen möglich, die sich auf Basis des weltweiten Jahresumsatzes berechnen. Darüber hinaus haften Unternehmen unter Umständen für Schäden, die auf fehlende KI-Schulungen zurückzuführen sind. Das Stichwort lautet hier Sorgfaltspflichten des Arbeitgebers. Unternehmen müssen deshalb angemessene Vorkehrungen treffen, um ihren Mitarbeitenden einen rechtskonformen und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen zu ermöglichen.
Tipp
KI-Schulungen für Unternehmen – Pflicht und Chance zugleich: Die KI-Schulungspflicht ist auch im Eigeninteresse jeder Firma, unabhängig von der Unternehmensgröße. Denn qualifiziertes Personal, das KI-Tools zur Effizienzsteigerung und weiteren messbaren Erfolgen einsetzen kann, erzielt einen Wettbewerbsvorteil. Weiterbildungen tragen außerdem zur Mitarbeiterzufriedenheit bei und wirken dem Fachkräftemangel entgegen.
Was müssen Selbstständige beachten?
Bislang liegen zwar noch keine detaillierten Leitlinien zur Umsetzung der KI-Verordnung und der damit verbundenen KI-Schulungspflicht vor. Dennoch kommt auch auf Selbstständige und besonders Kleinunternehmen die Aufgabe zu, ihre KI-Kompetenz zu stärken.
Nehmen wir den Fall, dass Sie KI im Einsatz haben und gelegentlich Minijob-Kräfte beschäftigen. Hier kann es sinnvoll sein, interne Schulungsunterlagen zu erstellen und Tutorials für KI-gestützte Tools in den Onboarding-Prozess zu integrieren, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Gut zu wissen
Die Schulungspflicht bezieht sich nur auf den Unternehmensbereich, nicht aber auf den privaten Gebrauch von KI. Wenn Sie beispielsweise KI-basierte Sprachassistenten zur Musiksteuerung im Homeoffice nutzen, ist keine KI-Schulung vorgeschrieben.
Wie kann ich mein Personal in KI-Kompetenz schulen?
Eigene Workshops bieten Ihnen die Möglichkeit, gezielt auf die genutzten KI-Tools in Ihrem Unternehmen einzugehen. Die unternehmensinternen Schulungen sind jedoch zeitintensiv und erfordern zudem entsprechende Kenntnisse. Gerade für Selbstständige und kleine Betriebe bieten sich daher E-Learning-Plattformen oder externe Weiterbildungen an. Die Industrie- und Handelskammer, das Bildungszentrum für Künstliche Intelligenz, die TÜV Rheinland Akademie und weitere Bildungsanbieter haben für Arbeitgeber passende Kurse im Programm. Die Schwerpunkte sind vielfältig und decken z. B. Themen wie den AI-Act und dessen rechtliche Aspekte, KI in der Informationssicherheit und KI für Führungskräfte ab.
Wichtig ist, dass es bei der KI-Schulung auf den spezifischen Einsatzkontext im Unternehmen ankommt. Wenn Mitarbeitende beispielsweise an der Entwicklung neuer KI-Lösungen mit erhöhtem Risikopotenzial mitwirken, gestalten sich die Kriterien komplexer. KI-Systeme sind in der europäischen KI-Verordnung in verschiedene Risikostufen eingeteilt:
- Minimales oder kein Risiko (z. B. Computerspiele und Spam-Filter)
- Begrenztes Risiko (z. B. Chatbots)
- Hohes Risiko (z. B. die biometrische Identifizierung)
- Inakzeptables Risiko (verbotene KI-Systeme, die z. B. zur Manipulation von Menschen geeignet wären)
Der Schulungsbedarf sollte sich infolgedessen sowohl an der Risikostufe als auch an den unternehmensspezifischen Anforderungen orientieren.
Tipp
Für Unternehmen stehen staatliche Förderungen zur Verfügung, mit denen sich Schulungsmaßnahmen finanzieren lassen. Es kommt hierfür z. B. das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) infrage.