Auf­stieg im Hand­werk – Stipen­dien und Förde­rung

  • Mit einer Fort- oder Weiterbildung eröffnen sich neue berufliche Perspektiven – wie z. B. der Meistertitel, mit dem sich ein eigenes Handwerksunternehmen gründen lässt.
  • Es gibt für Handwerkerinnen und Handwerker eine Reihe an Förderungen, darunter das deutschlandweit verfügbare Aufstiegs-BAföG und spezielle Fördermaßnahmen der Bundesländer.
  • Hier finden Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Stipendien und Förderprogrammen im Handwerk.

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Auf­stiegs-BAföG

Beim Aufstiegs-BAföG handelt es sich um ein staatliches Förderangebot, das für die Aufstiegsfortbildungen als Handwerksmeister:in, Techniker:in und andere Fortbildungsabschlüsse zur Verfügung steht. Finanzielle Unterstützung ist durch Zuschüsse (nicht rückzahlbar) und zinsgünstige KfW-Darlehen möglich. Die staatliche Förderung für Handwerker in Form von „Meister-BAföG“ ist einkommens- und vermögensabhängig. Je nach Art der Fortbildung hilft das Förderprogramm dabei, den Lebensunterhalt sowie einen Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu decken.

Wie hoch ist die Förderung?

Der monatliche Beitrag zum Lebensunterhalt beläuft sich auf bis zu 1.019 Euro. Ggf. kommen Aufschläge bis zu 235 Euro für Verheiratete/Verpartnerte und Kinder sowie Kinderbetreuungskosten für Alleinerziehende hinzu. Die Förderung beträgt maximal 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie maximal 2.000 Euro für die Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts.

Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?

Die AFBG-Förderung richtet sich an Personen jeden Alters, die sich auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten. Ausnahme: Wer bereits über einen Masterabschluss (oder vergleichbaren Hochschulabschluss) verfügt, bekommt keine Fördermittel.

Was sind die Voraussetzungen?

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie entsprechend der Fortbildungsordnung für die Prüfung oder für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) zugelassen sein.

Wo kann ich Aufstiegs-BAföG beantragen?

Die meisten Bundesländer nutzen bereits die Online-Antragstellung über AFBG Digital. Aufstiegs-BAföG lässt sich alternativ bei den örtlich zuständigen Förderämtern beantragen.

Deutsch­land­stipendium

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert begabte Handwerkerinnen und Handwerker, die sich für ein Studium an einer Hochschule entschieden haben. Die Förderung ist primär für leistungsfähige Studierende vorgesehen, die sich durch gute Noten oder gesellschaftliches Engagement auszeichnen.

Wie hoch ist die Förderung?

Stipendiatinnen und Stipendiaten bekommen 300 Euro im Monat. Die Hälfte davon übernehmen private Förderer, die auch höhere Beträge spenden können. Ein Stipendium für Handwerker vergeben u. a. die Handwerkskammern, um den Fachkräftenachwuchs zu fördern.

Wer bekommt das Deutschlandstipendium?

Bewerben können sich Studierende aller Fachrichtungen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Förderfähig sind auch Masterstudiengänge, ein berufsbegleitendes Studium und ein Zweit- oder Ergänzungsstudium.

Was sind die Voraussetzungen?

Die Förderung ist nur verfügbar, sofern die jeweilige Hochschule das Deutschlandstipendium anbietet. Wichtige Kriterien beim Auswahlverfahren sind die Schul- und Studienleistungen.

Wo kann ich mich für das Deutschlandstudium bewerben?

Ansprechpartner ist die Hochschule (siehe Übersichtskarte), bei der Sie immatrikuliert sind.

Stiftung Begabten­förderung beruf­liche Bild­ung

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zwei Programme an:

  • Aufstiegsstipendium für ein Studium bis zum ersten Abschluss
  • Weiterbildungsstipendium für (berufsbegleitende) Weiterbildungen und bestimmte Studiengänge

Aufstiegs­stipendium

Das Bundesprogramm ermöglicht es talentierten Handwerkerinnen und Handwerkern, ein Hochschulstudium aufzunehmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Stipendium umfasst monatlich 992 Euro zuzüglich 80 Euro Büchergeld. Für Kinder unter 18 Jahren gibt es eine Betreuungspauschale in Höhe von 160 Euro. Wer ein berufsbegleitendes Studium absolviert, erhält eine Förderung von 3.045 Euro im Jahr.

Wer bekommt ein Aufstiegsstipendium?

Das Stipendium kommt für Handwerker infrage, die einen Berufsabschluss und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen können.

Was sind die Voraussetzungen?

Bei der Vergabe spielen besondere berufliche Leistungen eine Rolle. Diese Voraussetzung lässt sich z. B. durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder Aufstiegsfortbildung (Note 1,9 oder 87 Punkte und besser) erfüllen. Auch die erfolgreiche Platzierung in beruflichen Leistungswettbewerben eignet sich dafür, um die berufliche Leistungsfähigkeit zu belegen.

Wo kann ich mich für das Aufstiegsstipendium bewerben?

Die Online-Bewerbung ist jährlich in einem bestimmten Zeitraum möglich. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig und wenden Sie sich bei Fragen an die Bewerberberatung. Falls Ihre Bewerbung den Anforderungen entspricht, folgen ein Kompetenz-Check und ein Auswahlgespräch.

Weiter­bildungs­stipendium

Das Weiterbildungsstipendium eignet sich für Fachkräfte im Handwerk, die eine weitere berufliche Qualifizierung anstreben. Förderfähig sind z. B. Vorbereitungskurse für den Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung oder berufsbegleitende Studiengänge.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss für förderfähige Weiterbildungen beläuft sich auf maximal 9.135 Euro.

Wer bekommt ein Weiterbildungsstipendium?

Um als Handwerker einen Zuschuss über die SBB (Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung ) zu erhalten, müssen Sie zunächst einmal einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf haben. Für Handwerker und Handwerkerinnen ist hier die Handwerksordnung (HwO) maßgeblich. Es gilt eine Altersgrenze von 24 Jahren (Anrechnungszeiten wie etwa Elternzeit sind möglich).

Was sind die Voraussetzungen?

Das Weiterbildungsstipendium setzt besondere Leistungen, wie auch beim Aufstiegsstipendium, voraus.

Wo kann ich mich für das Weiterbildungsstipendium bewerben?

Sofern Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung abgeschlossen haben, bewerben Sie sich bei der zuständigen Berufsbildungsstelle. Das ist in der Regel die Handwerkskammer, bei der Ihr Ausbildungsvertrag registriert war.

Stiftung für Be­gabten­förderung im Hand­werk e. V.

Die Stiftung unterstützt junge Menschen dabei, an der Deutschen Meisterschaft im Handwerk und anderen internationalen Berufswettbewerben teilzunehmen. Ferner haben begabte Gesellinnen und Gesellen unter Umständen die Möglichkeit, ein Stipendium für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu erhalten.

Förderungen für Hand­werker in den Bundes­ländern

Neben den bundesweiten Programmen existieren weitere Fördermaßnahmen in den einzelnen Bundesländern. Die nachfolgende Übersicht stellt Ihnen einige Programme vor.

nrw:exchange in Nord­rhein-West­falen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert Auszubildende und qualifizierte Fachkräfte, die einen Auslandsaufenthalt im Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland planen. Das Stipendium lässt sich für ein Betriebspraktikum oder einen praktisch orientierten Berufsschulkurs verwenden. Es gibt einen Pauschalbetrag bis zu 2.533 Euro für Aufenthalt und Verpflegung plus eine Fahrtkostenpauschale. Die Förderhöhe richtet sich nach der Dauer (bis maximal 28 Tage).

Meister- und Meister­innenBONUS in Ber­lin

Die Handwerkskammer vergibt einen Bonus an junge Handwerkerinnen und Handwerker, die nach dem 1. Januar 2024 ihre Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Der Meister- und MeisterinnenBONUS beträgt 5.000 Euro. Für Frauen in männlich geprägten Berufen kann sich die Förderung auf 6.000 Euro erhöhen.

Baden-Württem­berg-STIPENDIUM

Mit dem Stipendium unterstützt die Landesregierung junge Berufstätige und Berufseinsteiger, die eine berufliche Weiterbildung oder ein Praktikum im Ausland absolvieren. Die Stipendienhöhe liegt bei 1.400 Euro im Monat, dazu gibt es einen Zuschuss bis maximal 500 Euro für Sprachkurse. Sie können die Förderung bis zu einer Dauer von sechs Monaten bei Praktika bzw. bis zu elf Monaten bei einer beruflichen Weiterbildung in Anspruch nehmen. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass Sie herausragende Leistungen in der Ausbildung erzielt haben.