Selbst­ständig­keit + Minijob – wann lohnt sich das?

Heute das eigene Business aufbauen, morgen jobben – die Kombination aus Selbst­ständigkeit und Minijob kann aus mehreren Gründen eine gute Idee sein. Minijob bedeutet konkret: Sie dürfen bis zu 520 Euro im Monat beziehungsweise 6.240 Euro im Jahr extra verdienen. Doch dabei gibt es einige Tücken im Hinblick auf Steuern und Sozial­ver­sicherungen zu beachten. Erfahren Sie hier mehr.

Unsere Empfehlung

Zurich FondsRente

Selbst­ständig und Neben­job – geht das?

Die eigene Selbst­ständig­keit ist ein spannendes, aber häufig auch kost­spieliges Projekt. Gerade in der Anlauf­phase ist es wichtig, nicht zu knapp zu kalkulieren. Da kommt das Geld aus einem Minijob als Start­hilfe genau richtig. Mit einem Minijob verdienen Sie regel­mäßige Ein­künfte und haben somit ein gewisses finanzielles Sicher­heits­netz – un­ab­hängig davon, ob Ihr Business aktuell ein Selbst­läufer ist oder Sie plötzlich mit einer Auf­trags­flaute kon­frontiert sind. Ein Neben­job ist daher eine interes­sante Möglichkeit, um die Zeit bis zum großen beruf­lichen Durch­bruch zu über­brücken.

Neben dem Plus im Porte­monnaie bringt ein Minijob einige weitere Vorzüge mit sich: Die Neben­tätig­keit bietet eine will­kommene Ab­wechs­lung im Berufs­all­tag. Wer den ganzen Tag am Computer verbringt, schafft zum Beispiel mit einer Aus­hilfs­stelle als Fit­ness­trainer:in den perfekten Ausgleich. Im Minijob müssen Sie aus­nahms­weise mal nicht Chef oder Chefin sein, sondern erledigen einfach Ihre Aufgaben – und gehen dann entspannt in den Feier­abend.

Glück­licher­weise ist genau all das möglich: Denn wer selbst­ständig arbeitet, darf neben­bei einen Minijob annehmen. Mit der Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro monatlich seit Oktober 2022 erhöht sich der mögliche Zusatz­ver­dienst. In Arbeits­zeit gerechnet, sind das im Monat bis zu etwa 43 Stunden (bei einem Mindest­lohn von 12 Euro pro Stunde). Falls Sie mehr als den Mindest­lohn verdienen, sind es dement­sprechend weniger Stunden.

Selbst­ständig­keit und neben­bei jobben – welche Ab­gaben fallen an?

Minijobs mit Ver­dienst­grenze bieten einen wesent­lichen Vorteil: Wer einer gering­fügig ent­lohnten Be­schäftigung nachgeht, ist weitest­gehend von den Sozial­versicherungs­beiträgen befreit. Voraus­setzung dafür ist, dass Sie durchschnittlich nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen. Das sind 6.240 Euro im Jahr.

Die Abgaben für Minijobs im gewerb­lichen Bereich belaufen sich auf insgesamt maximal 34,88 Prozent. Dazu gehören die Beiträge zur gesetzlichen Unfall­ver­sicherung sowie zur Kranken- und Renten­ver­sicherung, Steuern und Umlagen. Bei einem Minijob sind brutto und netto für Sie unter dem Strich allerdings fast gleich – denn Arbeit­geber:innen tragen den Großteil der Abgaben. Für Sie als Mini­jobber:in sind nur die 3,6 Prozent Renten­versicherungs­beiträge relevant, die das Unter­nehmen von Ihrem Verdienst einbehält. Es besteht die Möglichkeit, sich von der Renten­ver­sicherungs­pflicht befreien zu lassen. Damit fällt für Sie der Eigenanteil zur Renten­ver­sicherung weg.

Gut zu wissen: Obwohl Sie mit Ihrem Minijob kaum oder keine Abgaben zahlen, stehen Sie Voll­zeit­be­schäftigten arbeits­rechtlich in nichts nach. Sie haben beispielsweise Anspruch auf Erholungsurlaub sowie auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, Mutterschaft und an Feiertagen.

Tipp

Sie sind sich nicht sicher, ob alle Voraus­setzungen für einen Minijob erfüllt sind? Die Gering­fügig­keits-Richt­linien der Minijob-Zentrale erklären Ihnen, worauf zu achten ist. Im Zweifels­fall ist immer eine Steuer­beratung sinn­voll, um Fehler zu ver­meiden.

Kein eigener Kranken­versicherungs­schutz

Gewerbliche Arbeit­geber leisten einen pauschalen Beitrag zur Kranken­ver­sicherung. Der Pauschal­beitrag ist nur fällig, sofern Sie in der gesetzlichen Kranken­ver­sicherung pflicht­versichert, freiwillig versichert oder familien­versichert sind. Dabei handelt es sich allerdings um einen Solidar­beitrag. Für Sie ergibt sich daraus kein eigener Kranken­versicherungs­schutz und Sie haben daher auch keinen Anspruch auf Kranken­geld. Ein Minijob eignet sich aus diesem Grund nicht, um sich die Beiträge zur Kranken­ver­sicherung zu sparen. Noch mehr: Sie müssen sich als Selbst­ständige:r selbst um einen Kranken­versicherungs­schutz kümmern – mit oder ohne Minijob.

Der Zuver­dienst macht sich außerdem kaum später bei der Rente bemerkbar. Wenn Sie die Minijob-Ver­dienst­grenze voll ausschöpfen, zahlen Sie 18,72 Euro im Monat in die Renten­versicherung ein. Nach einem Jahr im Minijob steigt die monatliche Rente laut Deutscher Renten­versicherung um gerade einmal rund fünf Euro. In diesem Zusammen­hang stellt sich die Frage, ob sich das Geld nicht besser anderweitig anlegen lässt.

Kurzum: Eine private Absicherung ist für Selbst­ständige und Freelancer:innen deshalb umso wichtiger.

3 Tipps für die Selbst­ständigkeit plus Minijob

Ein Minijob ist als zweites Stand­bein für Selbst­ständige auf jeden Fall eine Überlegung wert. Der Zuver­dienst zahlt sich nicht zuletzt aufgrund der Steuer­er­sparnis aus: Die 6.240 Euro im Jahr gibt es praktisch steuerfrei. Wenn Sie diesen Betrag dagegen im Rahmen Ihrer selbst­ständigen Tätigkeit verdienen, müssen Sie darauf Ein­kommen­steuer zahlen. Das eigene Business und einen Nebenjob unter einen Hut zu bekommen, ist allerdings nicht immer einfach. Mit diesen Tipps schaffen Sie eine gute Basis:

  • Selbst­ständigkeit ist meist ein Voll­zeit­projekt. Schätzen Sie daher Ihre Kapazitäten realistisch ein. Ein Minijob lohnt sich nicht, wenn es Ihnen dadurch zum Beispiel an Zeit für die wichtige Kunden­akquise fehlt. Gleich­zeitig wäre es nicht fair, wenn Sie im Minijob aus Zeit­gründen häufig ausfallen.
  • Rechnen Sie durch, wie viel Geld der Zweitjob idealer­weise einbringen soll. Wenn Sie sich unter Wert verkaufen, nützt Ihnen auch die Steuer­er­sparnis unter dem Strich nicht viel. Geld ist jedoch nicht immer das aus­schlag­gebende Kriterium für einen Nebenjob. Eine Stelle ist möglicher­weise auch deshalb interessant, weil Sie dabei etwas Neues lernen oder wichtige Kontakte knüpfen können.
  • Nehmen Sie eine Steuer­beratung in Anspruch, um alles in die richtigen Wege zu leiten. Es ist beispiels­weise unter bestimmten Voraus­setzungen möglich, auch mehrere Nebenjobs auszuüben.