Fahrten­buch führen – was muss rein?

Viele Selbst­ständige sind mit ihrem Auto sowohl dienst­lich als auch privat unter­wegs. Das ist praktisch, allerdings fallen dafür mehr Steuern an. Denn private Fahrten mit dem Dienst­fahr­zeug sind als geld­werter Vor­teil zu ver­steuern. Der Steuer­spar­tipp Nummer Eins lautet daher: Prüfen Sie, wie viel Sie die paus­chale Ver­steuerung des Firmen­wagens monat­lich kostet – und ob Sie mit einem Fahrten­buch besten­falls günstiger fahren. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten.

Fahrten­buch oder Ein-Prozent-Regelung – was ist besser?

Mobilität ist für die meisten Free­lancer:innen und Selbst­ständige un­verzicht­bar. Mit ihrem Auto fahren zum Beispiel selbst­ständige Consul­tants von Kunden­termin zu Kunden­termin. Den Firmen­wagen auch außerhalb der Arbeits­zeiten in der Freizeit zu nutzen, liegt oftmals auf der Hand. Wer als Selbst­ständige:r ein Firmen­auto privat nutzt, hat bei der Be­steuerung des Privat­an­teils zwei Varianten zur Auswahl:

  • Wenn Sie sich für die Ein-Prozent-Regelung (Listen­preis­methode) ent­scheiden, ist der Brutto­listen­preis des Fahrzeugs aus­schlag­gebend. Das Finanz­amt rechnet Ihnen bei dieser Methode jeden Monat ein Prozent des Brutto­listen­preises an, dies ent­spricht dem geld­werten Vorteil. Dazu addieren sich gegebenen­falls Fahrten vom Wohn­ort zum Arbeits­platz, für die 0,03 Pro­zent vom Brutto­listen­preis des Autos je Kilo­meter an­fallen.
  • Alter­nativ haben Sie die Mög­lich­keit, ein Fahrten­buch zu führen und damit Ihre privaten und betrieb­lichen Fahrten nach­zu­weisen.

Hinweis: Eine Wahl zwischen der Ein-Prozent-Regelung und dem Fahrten­buch haben Sie normaler­weise nur, wenn Sie Ihren Dienst­wagen weniger als 50 Pro­zent privat nutzen und das Auto somit klar dem Betriebs­vermögen zu­ge­ord­net ist. Sofern Sie Ihr Fahr­zeug häufiger privat nutzen (zwischen 10 und 50 Pro­zent betrieblich bedingte Fahrten), kommt die Ein-Prozent-Regelung nicht infrage.

Die Ein-Prozent-Regelung er­scheint auf den ersten Blick bequemer, da der büro­kratische Auf­wand im Vergleich zum Fahrten­buch hierbei deutlich geringer ist. Dennoch kann es sich lohnen, jede Fahrt mit dem Firmen­wagen akribisch zu doku­mentieren. Damit ver­steuern Sie nur die tat­säch­lich an­ge­fallen Kilo­meter und Ihre Steuer­be­lastung fällt mög­licher­weise niedriger aus. Gerade für beruf­liche Viel­fahrer:innen mit höher­preisigem Fahr­zeug kann sich die Fahrten­buch-Methode lohnen. Online finden Sie spezielle Firmen­wagen­rechner, mit denen Sie die beiden Methoden (Fahrten­buch vs. Pauschale) für Ihre Situation be­rech­nen können.

Tipp

Ob die Methode mit einem Fahrten­buch zur Ver­steuerung privater Fahrten Steuer­vorteile bringt, ist indi­vi­duell unter­schiedlich. Eine Sonder­regelung gibt es zum Bei­spiel für Fahrer:innen elekt­rischer Firmen­fahr­zeuge – hier greift unter Um­ständen die 0,25-Pro­zent-Regelung. Eine Steuer­beratung ist daher in jedem Fall empfehlens­wert.

Firmen­wagen mit Fahrten­buch – worauf achtet das Finanz­amt?

Mit einem Fahrten­buch können Selbst­ständige durch­aus mehrere Tausend Euro im Jahr sparen. Den Steuer­vor­teil gibt es aber nur, sofern das Finanz­amt Ihr Fahrten­buch an­er­kennt. Um steuer­liche Fall­stricke bei der Steuer­er­klärung zu ver­meiden, haben wir Ihnen die An­forderungen an ein ord­nungs­gemäßes Fahrten­buch hier über­sichtl­ich zusammen­gefasst:

  • Achten Sie darauf, dass Sie Fahrten­buch voll­ständig führen. Nehmen Sie Ein­tragungen immer zeitnah vor, idealer­weise noch am selben Tag. Denken Sie daran, stets das Datum und die Kilo­meter­stände für jeden Eintrag zu notieren. Lücken im Doku­ment fallen schnell auf, wenn bei­spiels­weise die Tank­belege nicht mit Ihren Ein­trägen über­ein­stimmen.
  • Das schrift­liche Doku­ment muss zudem eine „ge­schlossene Form“ auf­weisen. Im Schreib­waren­handel sind ent­sprechende Formular­bücher er­hält­lich, die diese Voraus­setzung erfüllen und ins Hand­schuh­fach passen. Nach­träg­liche Änderungen, Streichungen und Er­gänzungen sind daher kennt­lich zu machen. Wenn Sie beispiels­weise einen hand­schrift­lichen Eintrag korri­gieren, nehmen Sie dafür keinen Tipp-Ex. Streichen Sie die ein­ge­tragenen Angaben statt­dessen noch lesbar durch und machen Sie daneben eine Notiz. Damit bleiben die Än­derungen für das Finanz­amt nach­voll­zieh­bar.
  • Ein Fahrten­buch darf nicht mani­pulier­bar sein. Nehmen Sie sich bei­spiels­weise einen Kugel­schreiber zur Hand und keinen Blei­stift. Daher ist es auch nicht möglich, die Fahrten am Computer in einer Excel-Tabelle zu proto­kollieren.

Gut zu wissen: Wenn ein Fahrten­buch diese An­forderungen nicht erfüllt, lehnt das Finanz­amt es wo­möglich ab. In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, dass die Ver­steuerung anhand der Ein-Prozent-Regelung erfolgt. Sie können jedes Jahr neu ent­scheiden, welche der zwei Methoden Sie anwenden möchten.

Tipp

Mit einem elek­tronischen Fahrten­buch machen Sie es sich einfacher. Dafür gibt es Fahrten­buch-Apps und weitere Systeme, wie OBD-Stecker zur auto­matisierten Er­fassung von Fahrten im Dienst­wagen.

Private Fahrten in das Fahrten­buch eintragen

Wenn Sie privat unter­wegs sind, ist der Eintrag im Fahrten­buch schnell erledigt: Bei Privat­fahrten ver­merken Sie lediglich die Kilo­meter­stände zu Beginn und am Ende der Fahrt für den jeweiligen Tag. Sie brauchen weder den Grund für die Fahrt noch das Ziel an­zu­geben.

Geschäft­liche Fahrten im Fahrten­buch proto­kollieren

Für geschäft­liche Fahrten sind darüber hinaus zusätz­liche An­gaben zu machen:

  • Wo sind Sie an diesem Tag mit Ihrem Dienst­wagen hin­ge­fahren? (Ziel bzw. Route bei Fahrt mit Um­wegen)
  • Wen haben Sie am Fahrt­ziel ge­troffen? (Namen der Kun­den/Kun­dinnen oder Geschäfts­partner:innen)
  • Was war der Grund für Ihre Fahrt? (zum Bei­spiel Behörden­besuch, Meeting)

Fahrten­buch – welche Fahrten sind dienst­lich, welche privat?

Ein Fahrten­buch erfasst sowohl dienst­liche als auch private Fahrten. Damit weisen Sie einer­seits nach, dass Sie Ihr Firmen­fahr­zeug über­wiegend dienst­lich nutzen und daher alle Fahr­zeug­kosten absetzen können. Anderer­seits profi­tieren Sie von mög­lichen Steuer­vor­teilen bei der Ver­steuerung privater Fahrten gegenüber der Ein-Pro­zent-Rege­lung.

Es ist daher wichtig, dass alle Ein­träge im Fahrten­buch korrekt und voll­ständig sind. Bei Privat­fahrten handelt es sich um Fahrten, die sich keinem be­trieb­lichen Grund zu­ord­nen lassen. Wenn Sie zum Bei­spiel Ihren Wochen­ein­kauf am Samstag erledigen, in den Urlaub fahren oder Ihre Kinder zur Schule bringen, ist das in der Regel eine rein private Fahrt. Manch­mal kann es vor­kommen, dass Sie zwischen zwei dienst­lichen Terminen kurz einen Umweg machen und private Dinge erledigen. Doku­mentieren Sie diese Misch­fahrten ent­sprechend im Fahrten­buch, damit sich der Privat­anteil richtig be­rechnen lässt.