Welche Renten­ver­sicherung für Selbst­ständige?

  • Selbstständige und Freiberufler sollten sich frühzeitig um ihre Rente kümmern, damit im Ruhestand genügend Geld zum Leben bleibt.
  • Einige Freelancer sind wie Beschäftigte in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Andere Selbstständige haben die Option, der Pflichtversicherung auf Antrag beizutreten oder freiwillige Beiträge zu leisten.
  • Eine private Altersvorsorge ist aber in jedem Fall sinnvoll. Neben klassischen Versicherungsprodukten gibt es weitere Möglichkeiten.

Tipp

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Wie ist es um die Alters­vor­sorge für Selbst­ständige be­stellt?

Eine gute Altersvorsorge ist für Selbstständige und Freiberufler ebenso wichtig wie für Arbeitnehmende. Allerdings besteht hierbei ein wesentlicher Unterschied: Während Beschäftigte in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert sind, stehen viele Selbstständige vor der Wahl. Es ist folglich ihre Entscheidung, ob und wie sie für den Ruhestand vorsorgen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Mit welcher Rente Sie im Alter rechnen können, haben Sie allein selbst in der Hand.

Zahl der Selbst­ständigen mit ge­setz­licher Rente steigt

Immer mehr Unternehmer sind sich heute des Risikos der Altersarmut bewusst. Die Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt: Im Zeitraum zwischen 2011 und 2021 ist die Zahl der rentenversicherten Selbstständigen um knapp 22 Prozent angestiegen. Darunter sind auch immer mehr Selbstständige, die sich für die Pflichtversicherung auf Antrag entscheiden.

Gesetz­liche Rente reicht oft­mals nicht aus

Die Rentenlücke betrifft auch Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Um eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu bekommen, müssten Sie jeden Monat rund 550 Euro einzahlen – und zwar 30 Jahre lang. Damit kommen Sie auf eine Bruttorente von 933 Euro monatlich. Das hat eine Berechnung der Deutsche Rentenversicherung für die WirtschaftsWoche ergeben.

Ein eigenes Business zu gründen, schafft zwar grundsätzlich gute Voraussetzungen für mehr Einkommen – und damit dürften Selbstständige auch bis ins hohe Alter finanziell abgesichert sein. In der Realität sieht es allerdings so aus, dass insbesondere Solo-Selbstständige kaum mehr verdienen als abhängig Beschäftigte. Deshalb gilt: Setzen Sie sich frühzeitig und ausreichend mit Ihrer Altersvorsorge auseinander.

Ver­sicherungs­pflichtige Selbst­ständige

Selbstständige können in der Regel selbst entscheiden, welche Art der Alterssicherung zu ihrer Vermögens- und Einkommenssituation sowie ihren Vorsorgewünschen passt. Doch es gibt Ausnahmen: Einige Berufsgruppen gelten als schutzbedürftig und sind aus diesem Grund gesetzlich dazu verpflichtet, in die GRV einzuzahlen.

Wer ist in der Renten­ver­sicherung pflicht­ver­sichert?

Eine Reihe an Berufen gehört dem Kreis der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung an:

  • Handwerker und Hausgewerbetreibende
  • Lehrer, Hebammen, Erzieher und Pflegekräfte
  • Künstler und Publizisten
  • Selbstständige mit einem Auftraggeber
  • Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer
  • bestimmte weitere Selbstständige

Alters­vor­sorge für Frei­be­rufler – Künstler­sozial­kasse (KSK)

Freelancer sehen sich oft mit unregelmäßigen Einnahmen konfrontiert, da ihre Auftragslage mitunter stark schwanken kann. Damit fällt es ihnen schwerer, eine private Altersvorsorge wahrzunehmen. Dies ist in der Kultur- und Kreativwirtschaft noch ausgeprägter als in anderen Branchen.

Die Künstlersozialkasse ermöglicht selbstständigen Künstlern und Publizisten deshalb einen bezuschussten Zugang zum gesetzlichen Sozialversicherungssystem: Wer über die KSK pflichtversichert ist, trägt nur etwa die Hälfte der Beiträge. Die andere Beitragshälfte finanziert sich über den Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe, zu der u. a. Theater, Verlage und weitere Unternehmen nach § 24 KSVG verpflichtet sind. Die KSK sorgt so dafür, dass Kunst- und Publizistikschaffende einen ähnlichen sozialen Schutz wie Arbeitnehmende erhalten.

Der Beitrag zur Künstlersozialkasse berechnet sich anhand des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens. Bei einem Beitragssatz von derzeit 18,6 Prozent in der gesetzlichen Rentenversicherung entfallen auf den Versicherten somit 9,3 Prozent.

Wie kann ich mich in der GRV ver­sichern?

Einige Selbstständige und Freiberufler sind bereits automatisch durch die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert. Aber auch andere können in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Hierfür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen.

Ver­sicherungs­pflicht auf An­trag

Eine Antragspflichtversicherung bedeutet, dass Sie Ansprüche auf Leistungen der GRV erwerben: Dazu gehören unter anderem die Erwerbsminderungsrente und Reha-Maßnahmen. Die Versicherungspflicht auf Antrag ist nur innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Existenzgründung zulässig. Sie können zwischen einem einkommensgerechten Beitrag oder dem Regelbeitrag (bzw. halben Regelbeitrag in den ersten drei Jahren) wählen.

Wichtig: Wenn die Versicherungspflicht einmal besteht, dürfen Sie sich nicht einfach wieder umentscheiden. Normalerweise endet die Antragspflichtversicherung erst, wenn Sie nicht mehr selbstständig tätig sind – ein Widerruf ist nicht möglich.

Tipp

Wenn Sie pflichtversichert sind, profitieren Sie gleichzeitig von der staatlichen Förderung zur Riester-Rente.

Frei­willige Ver­sicherung

Durch freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung können Sie sich Rentenansprüche sichern oder Ihre spätere Rente erhöhen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie nicht schon in der GRV pflichtversichert sind oder einen Antrag auf Pflichtversicherung gestellt haben.

Der Mindestbeitrag liegt in der freiwilligen Versicherung bei 100,07 Euro monatlich (Stand: 2024). Maximal dürfen Sie 1.404,30 Euro einzahlen. Je mehr Beiträge Sie leisten und je höher diese sind, umso besser fällt Ihre Rente aus.

Tipp

Mit dem Rentenrechner ermitteln Sie, wie sich die freiwilligen Beiträge auf Ihre jährlichen Rentenansprüche auswirken.

Alters­vor­sorge für Selbst­ständige – 5 Tipps

Ein früher Start in Sachen Altersvorsorge zahlt sich im Rentenalter aus – dieser Tipp gilt ganz besonders auch für Selbstständige. Eines steht dabei fest: Auch wenn Sie Anspruch auf eine gesetzliche Rente als Selbstständiger haben, ist die private Alterssicherung ein Muss. Denn in vielen Fällen genügt die Regelaltersrente nicht, um den Ruhestand zu bestreiten. Eine zusätzliche private Altersvorsorge schließt diese finanzielle Lücke und bietet Ihnen Sicherheit.

Tipp 1: Private Renten­ver­sicherung

Bei einer privaten Rentenversicherung für Selbstständige handelt es sich zumeist um einen Sparplan: Sie zahlen regelmäßig Beiträge in Ihre Versicherung ein und erhalten dafür im Alter eine garantierte Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung. Da im Bereich der Privatrente unterschiedliche Produkte zur Verfügung stehen, können Sie Ihre Altersvorsorge individuell nach eigenen Bedürfnissen gestalten.

Tipp 2: Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, für die es staatliche Förderungen gibt: Neben der Grundzulage erhalten Riester-Sparer ggf. eine Kinderzulage und einen Berufseinsteigerbonus. Riester-Sparen ist für pflichtversicherte Selbstständige eine Option. Dazu zählen auch Freiberufler, die der Künstlersozialkasse angehören.

Tipp 3: Rürup-Rente (Basis­rente)

Mit der Basisrente existiert eine weitere Variante der staatlich geförderten Altersvorsorge. Eine Rürup-Police bietet sich vor allem für Selbstständige mit hohem Einkommen an, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind. Pluspunkte sind hierbei die steuerlichen Vorteile und die staatliche Förderung. Nachteilig ist hingegen, dass Sie an Ihren Rürup-Vertrag langfristig gebunden sind und erst zum Rentenbeginn an Ihr Geld kommen.

Tipp 4: Berufs­ständische Ver­sorgungs­werke

Ob Anwälte, Architekten, Steuerberater oder selbstständige Ingenieure: Kammerpflichtige freie Berufe wie diese gehören meist einem berufsständischen Versorgungswerk an. Damit sind Sie automatisch für das Alter abgesichert. Die Rente vom Versorgungswerk ähnelt somit der gesetzlichen Rentenversicherung, allerdings funktioniert die Finanzierung anders. Die Mitglieder zahlen im Schnitt höhere Beiträge als gesetzlich Rentenversicherte, bekommen aber dementsprechend auch eine bessere Rente.

Tipp 5: Alters­vorsorge mit Fonds­spar plan und Immobilien 

Fondssparpläne können ein weiterer Baustein für die Alterssicherung sein. Sie können Ihre Sparrate zumeist in der Höhe anpassen oder bei Bedarf aussetzen. Jede Geldanlage in Wertpapiere ist mit Risiken verbunden. Die Anlage ist nicht garantiert, Schwankungen des Markts können zu Kursverlusten bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Über die speziellen Risiken des jeweiligen Wertpapierprodukts informieren Sie die jeweiligen gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsunterlagen. Diese sind auf www.postbank.de abrufbar, wenn Sie dort in der Suche die ISIN/WKN des Produkts eingeben, außerdem erhältlich in der Postbank Filiale bei Ihrem Wertpapierberater. Weitere Informationen enthalten zudem die „Basisinformationen für Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen“.

Bei der Altersvorsorge mit Immobilien gibt es mehrere Möglichkeiten: Das kann eine vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage oder ein abgezahltes Eigenheim sein, das Ihnen im Alter Mietzahlungen einspart.