- Raus aus der Arbeitslosigkeit und rein in die Existenzgründung – das kann eine Chance sein, die berufliche Karriere selbst in die Hand zu nehmen.
- Fördermittel wie der Gründungszuschuss sollen in der Startphase den Lebensunterhalt sichern und so den Weg ebnen, es mit der Selbstständigkeit zu versuchen.
- Doch was braucht es, um erfolgreich eine Firma zu gründen und langfristig damit genug Geld zu verdienen? Informieren Sie sich hier zu den Voraussetzungen und Möglichkeiten.
Gründen aus der Arbeitslosigkeit – Wegweiser Selbstständigkeit
Firma gründen während der Arbeitslosigkeit – was ist erlaubt?
Das Wichtigste vorweg: Arbeitslosigkeit kann jeden Menschen treffen und spiegelt häufig nicht wider, wie qualifiziert oder engagiert eine Person ist. Falls der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben nicht unmittelbar gelingt oder der richtige Job auf sich warten lässt, gibt es Alternativen. Denn die Zeit der Erwerbslosigkeit lässt sich nutzen, um eine Geschäftsidee zu konkretisieren und damit in Zukunft eigene Einnahmen zu erwirtschaften.
Durch eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit können Sie Ihre derzeitige Situation aktiv beeinflussen und haben die Möglichkeit, sich von staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld zu lösen.
Selbstständige Nebentätigkeit während der Arbeitslosigkeit
Generell ist es für erwerbslose Personen möglich, eine nebenberufliche Selbstständigkeit aufzubauen. Sie dürfen dieser Tätigkeit allerdings nur weniger als 15 Stunden in der Woche nachgehen. Andernfalls sind Sie nicht mehr als arbeitslos gemeldet und verlieren Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die selbstständige Tätigkeit im Nebenerwerb müssen Sie in jedem Fall der Arbeitsagentur mitteilen. Ihr Erwerbseinkommen wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet – aber nur auf den Teil oberhalb des Grundfreibetrags von 165 Euro im Monat. Die Anrechnung von Nebeneinkommen während der Arbeitslosigkeit einschließlich Betriebsausgaben etc. ist in § 155 SGB III geregelt.
Eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb kommt infrage, wenn Sie eine Geschäftsidee testen oder Ihre Finanzen aufbessern möchten. Das Risiko bleibt hierbei überschaubar. Da die Leistungen ab einer bestimmten Einkommensgrenze gekürzt werden, fällt das mögliche Plus auf dem Konto eher gering aus. Was Sie darüber hinaus bedenken sollten: Das Zeitfenster von unter 15 Wochenstunden bietet logischerweise nur begrenzt Spielraum, um ein junges Unternehmen zum Erfolg zu führen.
Tipp
In den Postbank themenwelten finden Sie weiterführende Informationen, was bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit wichtig ist und wo Sie sich anmelden müssen.
Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
Wer hauptberuflich während der Arbeitslosigkeit eine Firma gründet, gilt nicht mehr als arbeitssuchend und bekommt somit kein Arbeitslosengeld. Hauptjob bedeutet hier konkret: Die selbstständige Tätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche. Sie sind dann dazu verpflichtet, sich aus der Arbeitslosigkeit abzumelden.
Um den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, zahlt Ihnen die Arbeitsagentur unter Umständen einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld. Diese Zuschüsse dienen dazu, Gründungswillige insbesondere in der schwierigen Anfangsphase finanziell zu unterstützen und die Erfolgsaussichten zu optimieren. Wenn Sie Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) beziehen, können Sie zusätzlich zum Einstiegsgeld noch einen Investitionszuschuss in Höhe von max. 5.000 Euro beantragen. Fördermittel zur Existenzgründung sind an enge Voraussetzungen geknüpft – so müssen Sie die Agentur für Arbeit zunächst einmal von sich selbst und Ihrem Vorhaben überzeugen.
Tipp
Das Thema Finanzen gehört bei Existenzgründungen regelmäßig zu den größten Knackpunkten. Ein Businessplan hilft Ihnen unter anderem dabei, die Kosten und Umsatzprognosen systematisch zu durchdenken.
Wenn die Selbstständigkeit scheitert
Netzwerken, Flexibilität bei neuen Trends und veränderten Kundenwünschen, fachliche Weiterbildungen, eine gut geplante Finanzierung – es gibt eine Reihe an Faktoren, die bei der Existenzgründung eine Rolle spielen. Je nach Marktbedingungen und persönlichen Fähigkeiten geht der Plan von einer eigenen Firma aber möglicherweise nicht auf oder nicht in dem erhofften Maße. Dann stellt sich die Frage: Wie geht es nun finanziell für mich weiter und welchen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich?
Arbeitslosengeld nach Selbstständigkeit
Wenn Sie sich nach einer gescheiterten Selbstständigkeit arbeitssuchend melden, können Sie gegebenenfalls wieder Arbeitslosengeld bekommen. Hierbei kommt es darauf an, ob Sie vorher freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Mit einem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag sichern Sie sich für den Fall ab, dass Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben müssen und erneut erwerbslos werden. Wichtig ist, dass Sie die freiwillige Arbeitslosenversicherung rechtzeitig beantragen – innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit. Wenden Sie sich hierfür an die zuständige Agentur für Arbeit.
Weiterhin kann ein Restanspruch aus einer vorherigen Beschäftigung bestehen. Zur Erklärung: Arbeitslose unter 50 Jahren haben für maximal 12 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Restanspruch lässt sich geltend machen, sofern nicht mehr als vier Jahre seit der Arbeitslosmeldung verstrichen sind.
Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?
Nein, Sie müssen die Förderung auch nicht im Falle einer missglückten Existenzgründung an die Agentur für Arbeit zurückzahlen. Der Gründungszuschuss wirkt sich allerdings auf Ihre Ansprüche beim Arbeitslosengeld aus: Ihr Restanspruch auf Arbeitslosengeld verringert sich um die Dauer, in der Sie den Gründungszuschuss erhalten haben.
Gründen aus der Arbeitslosigkeit – Förderungen nutzen!
Gerade in der Startphase geben Selbstständige mehr Geld aus, während die Einnahmen schwanken und nur langsam wachsen. Für erwerbslose Menschen ist es zudem nicht ganz einfach, einen Kredit für die Unternehmensgründung aufzunehmen. Deshalb ist es sinnvoll, die Fördermöglichkeiten zu prüfen und mit der passenden Förderung finanziell besser aufgestellt zu sein. Möchten Sie eine neue Firma gründen und haben bislang Arbeitslosengeld bezogen, bietet sich der Gründungszuschuss an. Für Empfänger und Empfängerinnen von Bürgergeld gibt es das Einstiegsgeld. Damit können Sie Ihren Lebensunterhalt in der ersten Zeit decken und sich sozial absichern, solange Ihre Selbstständigkeit noch nicht die nötigen Einnahmen liefert.
Wenn Sie eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit in Erwägung ziehen, sind Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter die erste Anlaufstelle. Dort erhalten Sie nähere Auskünfte, welche Förderungen zur Verfügung stehen und was die nächsten Schritte sind. Die Vermittlungsfachkräfte bzw. Integrationsfachkräfte entscheiden darüber, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.