Neuer Mindest­lohn – was für Selbst­ständige wichtig ist

  • Der gesetzliche Mindestlohn ist zum Beginn des Jahres 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen – und soll sich bis 2027 weiter auf 14,60 Euro erhöhen.
  • Diese deutlichen Lohnverbesserungen bedeuten gute Neuigkeiten für viele Beschäftigte in Deutschland.
  • Doch wie sieht es für Selbstständige aus, die nun mehr Kosten haben? Die gesetzliche Mindestlohnerhöhung bringt bestimmt Herausforderungen mit sich, doch es gibt auch Chancen.

Tipp

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Was be­sagt das Mindest­lohn­gesetz?

Um Arbeitnehmern ein Existenzminimum zu gewähren und Lohndumping zu verhindern, gibt es in Deutschland seit 2015 eine Lohnuntergrenze. Arbeitgeber müssen damit ein verbindliches Minimum beim Stundenlohn einhalten. Unternehmen können ihren Mitarbeitenden auch mehr pro Stunde zahlen – sie dürfen den gesetzlichen Mindestlohn aber nicht unterschreiten. Denn das ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich und Mindestlohnverstöße können Geldbußen von bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen.

Wer be­kommt Mindest­lohn, wer nicht? 

Für eine große Zahl von Beschäftigten ist der Mindestlohn in Deutschland ein entscheidendes Thema: Wie das Statistische Bundesamt meldete, arbeitete 2024 etwa jeder sechste Arbeitnehmer (15,9 Prozent) im Niedriglohnsektor . Dabei handelt es sich vorwiegend um Minijobber, aber auch viele Teil- und Vollzeitjobs entfallen auf den Mindestlohnbereich.

Das Mindestlohngesetz gilt für alle Branchen und Beschäftigungsverhältnisse – bis auf wenige Ausnahmen:

  • Auszubildende (gemäß Berufsbildungsgesetz)
  • Junge Menschen unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung
  • Ehrenamtliche
  • Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung
  • Praktikanten (sofern ein Praktikum im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 4 MiLoG vorliegt)
  • Personen im Freiwilligendienst
  • Personen, die in Heimarbeit (gemäß Heimarbeitsgesetz) tätig sind

Wann kommt die nächste Lohn­er­höhung?

Derzeit beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro in der Stunde. Im Jahr 2024 waren es noch 12,41 Euro. Die nächste Lohnerhöhung wurde zum 1. Januar 2026 angekündigt: Der Mindestlohn soll dann auf 13,90 Euro pro Stunde ansteigen. Für Vollzeitbeschäftigte in Mindestlohnjobs bedeutet das rund 190 Euro brutto mehr im Monat.
Zum 1. Januar 2027 will die Mindestlohnkommission die Lohnuntergrenze weiter anpassen. Dann soll der gesetzliche Mindestlohn bei 14,60 Euro in der Stunde liegen.

Wird der Mindest­lohn zum Kosten­risiko für Selbst­ständige?

Selbstständige und Freelancer können keinen Mindestlohn beanspruchen – oder besser gesagt: kein Mindesthonorar. Wenn Sie aber selbst Angestellte beschäftigen, kommen durch die Mindestlohnerhöhung zusätzliche Personalkosten auf Sie zu.

Selbst­ständige und KMU als Arbeit­geber

Für kleine Unternehmen und Start-ups ist es oftmals gerade aus finanziellen Gründen sinnvoll, anfangs primär geringfügig Beschäftigte einzustellen. Minijobber können Sie beispielsweise unterstützen, wenn die Auftragslage zeitweise sehr gut ist und Ihre eigenen Kapazitäten übersteigt. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass der bürokratische Aufwand bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen überschaubar bleibt.

Andere Unternehmensgründer setzen wiederum von Beginn an auf qualifizierte Vollzeitkräfte – ein Aspekt, der sich unter anderem positiv auf die Investorensuche auswirken kann. Denn ein erfahrenes Team schafft Vertrauen bei potenziellen Kapitalgebern.

Stei­gende Personal­kosten

Doch es bleibt in jedem Fall ein Risikofaktor: Erhöht sich der Mindestlohn, müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden gegebenenfalls mehr Geld zahlen. Damit steigen gleichzeitig die Sozialabgaben. Bedenken Sie zudem, dass der Mindestlohn gesetzlich verankert ist. Kommen Arbeitgeber dem Mindestlohngesetz nicht nach, drohen strafrechtliche Konsequenzen und Geldbußen. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Wenn Ihnen hier nur kleine Fehler unterlaufen, kann es passieren, dass Sie Ihr Personal unter Umständen nicht angemessen entlohnen.

Tipp

Mit dem Mindestlohn-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie prüfen, ob das Gehalt Ihrer Mitarbeitenden dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht.

Mehr Mindest­lohn: Chan­cen für Selbst­ständige

Wo ein Risiko besteht, existieren bekanntlich auch Chancen:

Wettbewerb: Das Mindestlohngesetz zielt zunächst einmal darauf ab, Arbeitnehmer vor niedrigen Löhnen zu schützen und eine faire Wettbewerbssituation zu schaffen. So verhindert die Lohnuntergrenze, dass Unternehmen ihrer Belegschaft nur Billiglöhne zahlen und dadurch die Kosten klein halten. Da sich jeder Arbeitgeber an den Mindestlohn halten muss, sind die Bedingungen gleich. Somit werden Selbstständige, die ihren Beschäftigten gerechte Löhne zahlen, nicht in erheblichem Maße benachteiligt.

Mitarbeiterzufriedenheit: Ein höherer Lohn kann sich neben einer positiven Arbeitsatmosphäre und weiteren Faktoren auf die Zufriedenheit Ihrer Beschäftigten auswirken. Verdienen Arbeitnehmer mehr, gibt ihnen das besonders im Hinblick auf die steigenden Lebenskosten zusätzliche Sicherheit. Und eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit wirkt sich in vielfacher Hinsicht auf den Erfolg eines Unternehmens aus.

Preisverhandlungen: Selbstständige brauchen regelmäßig gute Argumente, um ein besseres Honorar herauszuholen. Bei Preisverhandlungen spielen die Kosten eine nicht unerhebliche Rolle. Steigen Ihre Personalkosten, müssen Sie logischerweise neu kalkulieren und Ihre Preise anpassen. Darüber hinaus gewinnt möglicherweise auch Ihre eigene Arbeit an Wert, wenn sich die Lohnuntergrenze erhöht. Legen Sie sich daher überzeugende Gründe zurecht, die Ihnen bei Preisverhandlungen mit Auftraggebern weiterhelfen.

Neue Impulse: Für Unternehmen kann es strategisch klug sein, auf niedrige Löhne zu setzen und dadurch die Konkurrenz beim Preis zu unterbieten. Diese Wettbewerbsstrategie nennt sich Kostenführerschaft. Wer allerdings lange nur den Fokus auf die Kosten legt, fällt in anderen Bereichen womöglich früher oder später zurück. Um dauerhaft am Markt zu bestehen, sollten Unternehmen beispielsweise auch in Innovationen investieren. Günstige Preise werden zudem oft mit geringerer Qualität assoziiert. Das kann dazu führen, dass Kunden Ihre Produkte oder Dienstleistungen infrage stellen. Mit einer Erhöhung des Mindestlohns ergibt sich die Gelegenheit, die eigene Strategie zu überdenken und neue Wege zu gehen – indem Sie sich etwa klarer positionieren oder Unternehmensbereiche effizienter gestalten.

Fazit: Welchen Handlungs­be­darf haben Selbst­ständige?

Für Selbstständige und Freiberufler kommt es in vielen Situationen darauf an, frühzeitig zu agieren und sich damit einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Im Gegensatz zu Konzernen sind kleine Betriebe flexibler und können einfacher Anpassungen vornehmen. Vor allem bei Preiserhöhungen ist es wichtig, dass Sie den richtigen Zeitpunkt abpassen und die erforderlichen Schritte systematisch planen.

Beginnen Sie deshalb schon jetzt damit, die Auswirkungen des Mindestlohns ab 2026 und 2027 zu verstehen und daraus Strategien abzuleiten. Schauen Sie sich dazu noch einmal Ihre Alleinstellungsmerkmale an, analysieren Sie die Konkurrenz und überlegen Sie sich, mit welchen Investitionen Sie Ihre Marktposition ausbauen können.