Selbst­ständig als Stu­den­tin oder Stu­dent

Wer schon im Studium eine zündende Geschäftsidee hat, legt am besten direkt los. Denn Studierende sind zeitlich oft flexibel – und damit bietet sich die ideale Gelegenheit, nebenbei ein Business aufzubauen. Doch der Schritt in die Existenzgründung ist auch mit einigen Besonderheiten verbunden: Das betrifft beispielsweise die studentische Krankenversicherung und BAföG. Mit der folgenden Checkliste verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick.

Tipp

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Kann ich mich als Stu­den­tin oder Stu­dent selbst­ständig ma­chen?

Ja, Studierende dürfen selbstständig beziehungsweise freiberuflich Geld verdienen. Studium und Selbstständigkeit gut unter einen Hut zu bekommen, ist allerdings nicht immer leicht. Studierende sind gerade während der Prüfungsphase in der Regel stark eingebunden. Da reicht die Zeit womöglich kaum, um schnell mal einen dringenden Kundenauftrag zu erledigen oder Kaltakquise zu betreiben. Ein vorteilhafter Aspekt ist wiederum, dass sich Selbstständige ihr Arbeitspensum flexibler einteilen können.

Kurzum: Bedenken Sie daher nicht nur die formellen Aspekte wie Steuern oder Krankenversicherung – schätzen Sie auch Ihren zeitlichen Rahmen und Ihre eigenen Kräfte selbstkritisch ein.

Tipp

Eigenes Business statt Jobben – mit welcher Idee Sie als selbstständiger Student beziehungsweise selbstständige Studentin durchstarten können, hängt vor allem von Ihren Fähigkeiten und Stärken ab. Wer zum Beispiel sportlich aktiv ist, kann Personal Training anbieten. Auch Nachhilfe, IT, Marketing und dergleichen bieten interessante Möglichkeiten, um Geld zu verdienen.

Wie viel darf ich als Stu­dent:in mit selbst­ständiger Tä­tig­keit ver­dienen?

Generell dürfen selbstständige Studierende so viel verdienen, wie Sie wollen. Wenn das Business erfolgreich läuft, ist es umso besser. Je nach Höhe Ihrer Einnahmen gibt es allerdings ein paar Punkte zu beachten:

  • Beim BAföG bleiben monatlich 520 Euro (6.240 Euro im Jahr) anrechnungsfrei.
  • In der Familienversicherung gilt eine Einkommensgrenze von 485 Euro monatlich. Den Studentenstatus in der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie ebenfalls nur unter bestimmten Voraussetzungen behalten. Wichtig ist hierbei, dass Sie sich hauptsächlich Ihrem Studium widmen und der Selbstständigkeit nur nebenbei nachgehen.
  • Steuerlich sind dieselben Vorschriften wie für alle Selbstständigen und Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. Für Einnahmen über dem Freibetrag müssen Sie Einkommensteuer zahlen, gegebenenfalls sind zudem die Themen Umsatzsteuer und Gewerbesteuer für Sie relevant.

Check­liste – als Stu­den­tin oder Stu­dent selbst­ständig machen

Viele Studierende verdienen sich Geld hinzu, um ihr Studium zu finanzieren. Ob sie dabei an der Kasse jobben oder lieber freiberuflich Webseiten erstellen, bleibt jedem selbst überlassen. Wenn Sie den Einstieg in die Selbstständigkeit wagen, gibt es erst einmal einige Dinge zu erledigen.

Gewerb­liche Tätig­keiten für Stu­dierende vs. Frei­berufler und Frei­beruf­lerin

Egal, wie viel oder wenig Sie verdienen: Steuern sind für selbstständige Studierende immer ein wichtiges Thema. Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie daher im ersten Schritt eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Die Steuernummer kommt auf jede Rechnung, die Sie an Ihre Auftraggeber oder Auftraggeberinnen stellen. Hierzu füllen Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus.

Für bestimmte Tätigkeiten ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Beispielsweise handelt es sich um ein Gewerbe, wenn Sie mit Produkten handeln oder in der Personalvermittlung beschäftigt sind. Davon abzugrenzen sind freiberufliche Tätigkeiten, dazu gehören insbesondere künstlerische Auftragsarbeiten und Katalogberufe. Freelancer und Freelancerinnen benötigen daher keinen Gewerbeschein.

Selbst­ständig als Stu­den­tin oder Stu­dent – Kranken­ver­sicherung

Studierende unter 25 Jahren sind oftmals beitragsfrei familienversichert. Die Familienversicherung endet grundsätzlich, wenn Sie mehr als 485 Euro (bei einem Minijob 520 Euro) im Monat verdienen.

Kommt die Familienversicherung für Sie nicht infrage, können Sie einen günstigen Studierenden-Tarif in Anspruch nehmen. Machen Sie sich neben dem Studium selbstständig, können Sie unter Umständen weiterhin als Student beziehungsweise Studentin versichert bleiben. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und erkundigen Sie sich, welche Voraussetzungen gelten. Dabei spielen die Höhe des Einkommens und Ihre wöchentliche Arbeitszeit eine Rolle.

Eine weitere Möglichkeit ist die private Krankenversicherung, die mit einigen Vorteilen wie besseren Leistungen einhergeht. Dafür ist es erforderlich, dass Sie sich von der Versicherungspflicht für die Dauer Ihres Studiums befreien lassen. Bedenken Sie jedoch, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel erst nach Studienende möglich ist.

Tipp

Studierende bekommen einen BAföG-Zuschlag, wenn sie eigene Beiträge zur Krankenversicherung leisten.

Steuer­klärung für selbst­ständige Stu­den­tinnen und Stu­den­ten

Erst wenn Sie mehr als 10.908 Euro im Jahr (Stand 2023) erwirtschaften, wird für den darüber liegenden Betrag die Einkommensteuer fällig. Dieser Grundfreibetrag steigt jährlich weiter an. Selbstständige und Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Diese Regelung trifft auch auf Studierende zu, die neben dem Studium selbstständig sind. Dafür haben Sie normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Wer ein Gewerbe betreibt, füllt zusätzlich die Anlagen G aus. Die Anlage S ist für Freiberufler und Freiberuflerinnen sowie sonstige selbstständige Berufe relevant.

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit ausüben oder ein Kleingewerbe betreiben, reicht üblicherweise die einfache Buchführung aus: In der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) stellen Sie dann Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Selbstständige Studenten und Studentinnen können beispielsweise Bürobedarf oder die Kosten einer Bahncard geltend machen.

Tipp

Studierende mit überschaubaren Einnahmen können ihre Steuererklärung auch selbst ausfüllen. Eine Steuerberatung ist dennoch sinnvoll, um mögliche Steuervorteile zu nutzen – das betrifft vor allem Selbstständige, die komplexe Steuerfragen haben oder sich nur wenig mit der Thematik auskennen. Hilfreich ist außerdem ein Buchhaltungsprogramm, das Ihnen eine einfache Übersicht über Ihre Finanzen bietet.