- Das Heizungsgesetz steht vor einer Reform: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ist ein neues Regelwerk für klimafreundliches Heizen geplant.
- Einige der Änderungen sind: mehr Technologieoffenheit und flexiblere Regeln beim Heizungstausch.
- Wichtig zu wissen: Noch gilt das bisherige Heizungsgesetz. Die neuen Vorgaben liegen bislang als Eckpunkte vor und sind noch kein verabschiedetes Gesetz. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Heizungsgesetz 2026 – was ist neu?
Was ändert sich beim Heizungsgesetz?
Laut Koalitionsausschuss soll die angekündigte Reform das bisherige Heizungsgesetz „technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher“ machen. Dahinter steht ein klarer politischer Kurswechsel: Eigentümer bekommen bei der Wahl der Heiztechnik künftig wieder mehr Spielraum. Gleichzeitig bleibt das Ziel einer klimafreundlicheren Wärmeversorgung bestehen.
Die Eckpunkte zum GMG im Überblick
Konkret nennen die bisher veröffentlichten Eckpunkte vor allem diese Punkte:
- Moderne Gas- und Ölheizungen sollen beim Heizungstausch wieder zulässig sein.
- Für Öl und Gas ist ab 2029 ein verbindlicher Bioanteil vorgesehen.
- Die Wärmepumpe soll weiter zuverlässig Förderung erhalten.
Für Immobilieneigentümer ist das ein deutlicher Richtungswechsel. Künftig dürfte stärker die Frage im Mittelpunkt stehen, unter welchen Bedingungen eine Heiztechnik sinnvoll und zulässig ist. Themen wie Brennstoffkosten, Versorgung, Wärmeplanung und Förderungen gewinnen damit weiter an Bedeutung.
Was bis zur Reform weiter gilt
So wichtig die angekündigten Änderungen auch sind: Bis zu einer gesetzlichen Änderung bleibt das aktuelle GEG beim Heizungsaustausch maßgeblich. Eigentümer sollten sich bei laufenden Planungen deshalb am geltenden Recht orientieren. Die Eckpunkte geben eine Richtung vor, haben aber aktuell noch keine rechtliche Bindung.
65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien
Im geltenden GEG gilt seit dem 1. Januar 2024 die 65-Prozent-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude und für viele Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greifen längere Übergangsfristen. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern setzt die Pflicht ab Mitte 2026 ein, in kleineren Städten spätestens ab Mitte 2028. Dabei kommt es auch auf die kommunale Wärmeplanung an.
Kein sofortiger Austausch erforderlich
Wichtig ist außerdem: Ihre bestehende Heizung dürfen Sie grundsätzlich weiter betreiben. Auch Reparaturen bleiben möglich. Das Heizungsgesetz schreibt somit keinen sofortigen Austausch alter Heizungsanlagen vor. Genau dieser Punkt erklärt, warum viele Eigentümer das Thema zwar aufmerksam verfolgen, aber nicht in jedem Fall sofort handeln müssen.
Bio-Treppe
Bei neuen Öl- oder Gasheizungen in der Übergangszeit gelten ab 2029 stufenweise steigende Anteile erneuerbarer Energien: mindestens 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Was bedeutet die Reform für Eigentümer?
Wer einen Heizungstausch plant, soll künftig mehr Auswahl bei der passenden Heiztechnik haben. Die bisherige politische Linie setzte auf erneuerbare Technik und legte dafür eine 65-Prozent-Vorgabe fest: Neue Heizungen müssen demnach mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Das geplante GMG soll diesen Rahmen öffnen. Damit gibt es mehr Möglichkeiten. Umso wichtiger ist es aber auch, beim Sanieren des Eigenheims die Kosten und den Nutzen sorgfältig zu vergleichen.
Vor allem bei modernen Gas- und Ölheizungen lohnt sich ein genauer Blick. Die Eckpunkte nennen hier ausdrücklich einen Bioanteil ab 2029. Demzufolge stellt sich noch stärker die Frage, ob die Lösung verfügbar, bezahlbar und alltagstauglich ist. Wenn Sie in neue Technik investieren, sollten Sie daher zusätzlich zum Kaufpreis auch auf spätere Brennstoffanforderungen und laufende Kosten schauen.
Auch die kommunale Wärmeplanung bleibt ein Schlüsselfaktor. Schon nach aktuellem GEG beeinflussen die Wärmepläne, wann strengere Anforderungen greifen und welche Optionen vor Ort realistisch sind. Neben der bundespolitischen Reformdebatte spielt deshalb auch die Situation in der eigenen Kommune eine wichtige Rolle: Gibt es ein geplantes Wärmenetz? Und welche Lösungen passen zum Standort?
Welche Förderungen gibt es für den Heizungstausch?
Wenn Sie eine neue Heizung planen, empfiehlt es sich, die Fördermöglichkeiten frühzeitig in die Entscheidung einzubeziehen. Je nach Projekt gelten unterschiedliche Programme und Voraussetzungen. Einen aktuellen Überblick bietet die KfW auf ihrer Übersichtsseite zur Heizungsförderung.
Für Privatpersonen
- Für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden bietet die KfW im Programm 458 einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten an.
- Förderfähig sind der Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung, der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Fachplanung und Baubegleitung, Umfeldmaßnahmen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch provisorische Heiztechnik bei einem Heizungsdefekt.
Für Unternehmen und Kommunen
- Für Unternehmen und Contractoren gibt es das KfW-Programm 459 mit bis zu 35 Prozent Zuschuss.
- Für Kommunen steht das KfW-Programm 422 mit bis zu 35 Prozent Zuschuss für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude offen.
- Auch in diesen Programmen zählen unter anderem der Einbau klimafreundlicher Heizungen, der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, Fachplanung und Umfeldmaßnahmen zu den förderfähigen Investitionskosten.
Tipp
Hier finden Sie einen aktuellen Überblick zur Heizungsförderung bei der KfW.
Wann kommt das neue Heizungsgesetz?
Nach den bisherigen politischen Ankündigungen soll bis im Frühjahr 2026 ein Gesetzentwurf vorliegen. Als Zielmarke für das Inkrafttreten fiel im Bundestag der Termin vor dem 1. Juli 2026. Das ist ein ambitionierter Zeitplan. Verbindlich ist am Ende aber erst das verabschiedete Gesetz. Für Eigentümer heißt das: Die geplanten Veränderungen zeichnen sich bereits ab. Doch der genaue Rechtsrahmen steht noch nicht fest.
Was jetzt zählt
Das geplante GMG bringt eine klare Botschaft mit: mehr Flexibilität beim Heizungstausch. Die Wärmewende bleibt weiterhin ein zentrales politisches Ziel. Für Eigentümer kommt es deshalb auf mehrere Faktoren an: die aktuelle Rechtslage, die Situation vor Ort, mögliche Fördermittel und die langfristigen Kosten. Wenn Sie diese Punkte in Ihre Planung einbeziehen, können Sie die nächsten Schritte besser planen.