25.07.2019

E-Scooter – diese Regeln gelten für die Trendflitzer

E-Scooter – diese Regeln gelten für die Trendflitzer Leise, schnell und wendig – E-Scooter erobern Europa und halten nun auch in Deutschland Einzug. In Metropolen wie Rom, Paris, Wien oder Mailand gehören die flotten Tretroller mit Elektromotor längst zum Straßenbild. Seit dem 15. Juni 2019 dürfen die praktischen E-Scooter in Deutschland auf die Straßen. Doch die Regeln sind streng. Die Verordnung zur Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) regelt genau, wie ein E-Scooter ausgestattet sein muss und wo er gefahren werden darf.

Was ist ein E-Scooter?

Der Begriff E-Scooter ist gleich mehrfach besetzt. Er steht unter anderem für E-Motorroller, für Elektromobile für Senioren und Behinderte und für Elektrokleinstfahrzeuge. Letztere ist die offizielle Bezeichnung des Gesetzgebers für elektrische Tretroller. Und genau die sind hier gemeint, wenn von einem E-Scooter die Rede ist. Die Verordnung zur Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge definiert die Fahrzeuge folgendermaßen:

  • Fahrzeug ohne Sitz oder selbstbalancierendes Fahrzeug mit oder ohne Sitz
  • mit einer Lenk- oder Haltestange
  • mit einer maximalen Fahrzeugmasse von 55 Kilogramm ohne Fahrer
  • mit einer maximalen Leistung von 500 Watt oder 1,4 Kilowatt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen

Der trockene Gesetzestext schließt damit neben E-Scootern auch Segways ein. Das Segway mit den zwei großen, seitlich angeordneten Rädern und der Lenkstange ist in Deutschland seit dem Hollywood-Film „Der Kaufhauscop“ bekannt. Anders als ein Tretroller mit Elektromotor balancieren Segways sich selbst aus.
Nicht von der Verordnung erfasst sind elektrische Fortbewegungshilfen wie Hoverboards, Airwheels oder elektrische Skateboards. Diese Modelle bleiben weiterhin für den öffentlichen Verkehrsraum verboten und dürfen nur auf Privatgelände genutzt werden.

Welche E-Scooter sind erlaubt?

Tretroller mit Elektroantrieb sind bereits seit einigen Jahren erhältlich. Allerdings waren diese E-Scooter nicht für die Straße zugelassen. Auch heute ist die Auswahl der erlaubten Modelle begrenzt. Denn die Hersteller müssen folgende Vorgaben erfüllen:

  • E-Scooter benötigen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Die ABE muss der Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.
  • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines E-Scooters mit Straßenzulassung muss mindestens 6 km/h betragen. Schneller als 20 km/h dürfen E-Scooter nicht fahren.
  • Wie ein Fahrrad muss ein E-Scooter zwei unabhängig voneinander arbeitende Bremsen vorweisen.
  • Bei der Beleuchtungsanlage ist ebenfalls das Fahrrad ein Vorbild. Ein E-Scooter muss mit einem Front- und einem Rücklicht sowie einem Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Beleuchtung darf elektrisch betrieben und abnehmbar sein. Dazu sind seitliche Reflektoren Vorschrift. Diese sind entweder am E-Scooter in Gelb oder als weißer, umlaufender Reflektorstreifen an den Rändern anzubringen.
  • Die Leistungsfähigkeit des Elektromotors darf 500 Watt nicht überschreiten; bei Segways, die zwar kein E-Scooter sind, aber zu den Elektrokleinstfahrzeugen zählen, liegt die Grenze bei 1,4 Kilowatt.
  • Der E-Scooter darf ohne Fahrer maximal 55 Kilogramm auf die Waage bringen.
  • Die Breite darf 70 Zentimeter nicht überschreiten.
  • Eine hell tönende Klingel muss angebracht sein.
  • Ein Typenschild mit der Aufschrift Elektrokleinstfahrzeug, der Fahrzeugnummer sowie der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit muss an jedem straßenzugelassenen E-Scooter vorhanden sein.

Blinker sind nicht vorgeschrieben. Beim Abbiegen mit einem E-Scooter geben Sie wie ein Radfahrer Handzeichen.

Tipp

Aktuell ist die Auswahl der für den Verkehr zugelassenen E-Scooter noch gering. Es lohnt sich, mit der Anschaffung zu warten, bis weitere Hersteller eine ABE erhalten haben.

E-Scooter nur mit Versicherung!

Wie ein Mofa, ein Motorroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, ein echtes E-Bike oder ein schnelles S-Pedelec braucht ein E-Scooter ein Versicherungskennzeichen. Denn eine Haftpflicht­versicherung ist vorgeschrieben. Da ein Versicherungskennzeichen aus Blech kaum an einem Tretroller mit Elektromotor zu befestigen ist, sollen die Kennzeichen als Aufkleber erhältlich sein. Die Versicherungskennzeichen gelten jeweils vom 01. März bis zum letzten Februartag des Folgejahres. Sie müssen wie Motorrollerfahrer rechtzeitig ein neues Versicherungskennzeichen kaufen. Rechnen Sie mit 30 bis 40 Euro Jahresbeitrag für die Haftpflicht&sh;versicherung. Einige Gesellschaften bieten auch für E-Scooter eine Kaskoversicherung an. Zum TÜV müssen elektrische Tretroller übrigens nicht.

Tipp

Einen E-Scooter müssen Sie nicht beim Straßenverkehrsamt anmelden. Das Kennzeichen für die Haftpflichtversicherung erhalten Sie direkt bei Ihrer Versicherung.

Wer darf E-Scooter fahren?

Für einen Tretroller mit Elektromotor ist kein Führerschein vorgeschrieben. Es gelten folgende Regeln:

  • Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Der E-Scooter muss versichert sein.
  • Ein E-Scooter darf nur allein gefahren werden. Mitfahrer sind selbst dann nicht erlaubt, wenn dadurch das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.

Tipp

Eine Helmpflicht besteht nicht, allerdings sollten E-Scooter-Fahrer zum Eigenschutz freiwillig einen geeigneten Helm tragen.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Ursprünglich plante Verkehrsminister Scheuer, dass E-Scooter auch auf Fußwegen fahren dürfen. In diesem Punkt hat der Bundesrat nicht zugestimmt. Daher gelten jetzt diese Regelungen:

  • E-Scooter müssen Radwege und Fahrradstreifen nutzen.
  • Sind keine Radwege vorhanden, gehört der E-Scooter auf die Straße.
  • Fußwege und Fußgängerzonen sind für E-Scooter tabu.
  • E-Scooter dürfen nicht gegen die Fahrtrichtung in Einbahnstraßen fahren. Das gilt auch, wenn die Einfahrt für Radfahrer freigegeben ist. Ausnahmen sind nur möglich, wenn das neue Verkehrsschild „E-Scooter frei“ angebracht ist.
  • Für E-Scooter gelten die normalen Ampeln, außer, es sind Fahrrad-Ampeln vorhanden. Dann müssen sich die Fahrer von Tretrollern mit Elektromotor nach deren Lichtzeichen richten.

Tretroller mit Elektromotor und Alkohol

Denken Sie nicht, dass Sie mit einem E-Scooter nach einer feuchtfröhlichen Feier bequem nach Hause kommen. Für Fahrer von elektrischen Tretrollern gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

  • Mit einem Blutalkoholspiegel von 0,5 bis 1,09 Promille auf einem E-Scooter begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Die Folgen sind in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte in der Verkehrssünderkartei und ein Monat Fahrverbot, das auch für das Auto gilt.
  • Liegt die Blutalkoholkonzentration während der Fahrt mit dem E-Scooter bei 1,1 Promille oder höher, begehen Sie eine Straftat.
  • Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steht eine Straftat im Raum, wenn Sie als Fahrer Ausfallerscheinungen zeigen (z. B. Schlangenlinien fahren) oder in einen Unfall involviert sind.

Tipp

Vergessen Sie nicht, dass für E-Scooter-Fahrer unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit generell die Null-Promille-Grenze gilt.

Die Bußgelder für E-Scooter

Zum Abschluss fassen wir Ihnen kompakt die Bußgelder für Fahrer von elektrischen Tretrollern zusammen:

Bezeichnung Tatbestand  Bußgeld 
Fahren auf dem Gehweg 15–30 €
Nebeneinander E-Scooter fahren 15–30 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren auf einem E-Scooter ohne Betriebserlaubnis 70 €
Bei Rot über eine Ampel fahren 60–180 €
Mit einem E-Scooter auf der Autobahn fahren 20 €