22.01.2020

Autounfall – was tun, wenn es gekracht hat?

Ein Autounfall ist immer ärgerlich, auch wenn es sich nur um einen leichten Blechschaden handelt. Oftmals folgt einem solchen Unglück ein wochenlanger Papierkrieg mit Versicherungen und Werkstätten, bei dem es um die Schadensabwicklung und Kostenübernahme geht. Wer sich hier nicht akkurat verhält, der riskiert, dass die Auslagen aus eigener Tasche gezahlt werden müssen. Schon kurz nach dem Crash sollten Sie deshalb einige notwendige Schritte einleiten.

So verhalten Sie sich nach einem Autounfall

Wenn Sie in einen Autounfall verwickelt sind, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren. Bevor Sie sich Gedanken über das Finanzielle und die Schäden an Ihrem Fahrzeug machen, haben Ihre eigene Sicherheit und die des Unfallgegners definitiv Vorrang. Um diese zu gewährleisten, gehören folgende Punkte nach einem Verkehrsunfall zum Pflichtprogramm:

  • Warnblinker anschalten
  • Rettungsweste anziehen
  • Warndreieck aufstellen (innerorts 50 Meter Abstand, Landstraße 100 Meter, auf Autobahnen 200 Meter Distanz zum Unfallort einhalten)
  • Gibt es Verletzte? Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht als Verkehrsteilnehmer nach und leisten Sie Erste Hilfe.
  • Verlassen Sie die Fahrbahn und bringen Sie sich und alle Beteiligten am Straßenrand bzw. hinter der Leitplanke in Sicherheit.
  • Bei Personenschäden sollten Sie auf jeden Fall den Rettungsdienst unter der Telefonnummer 112 rufen.
  • Gab es lediglich größere Blechschäden, so verständigen Sie die Polizei unter der Rufnummer 110. Wenn Sie in einem Miet- oder Firmenwagen unterwegs sind, ist die Mithilfe der Polizei auch bei Bagatellschäden gefragt.

Nachdem Sie diese Punkte abgehakt haben, können Sie mit dem Unfallgegner die notwendigen Schritte zur Schadensregulierung einleiten.

Nach dem Autounfall: Welche Kfz-Versicherung ist zuständig?

Bei der Aufnahme des Schadens ist für die Versicherung relevant, wer als Verursacher des Unfalls auszumachen ist. Sind Sie unverschuldet in einen Autounfall geraten, beispielsweise, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer ein Stoppschild missachtet hat, muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers für den entstandenen Schaden aufkommen. Falls Sie selbst verkehrswidrig gehandelt haben, springt im Regelfall Ihre eigene Kfz-Versicherung ein. Doch ob und in welcher Höhe der komplette Schaden reguliert wird, hängt stark von den Leistungsdaten Ihres Versicherungsvertrags ab. Hier gibt es drei unterschiedliche Tarifmodelle:

1. Kfz-Haftpflichtversicherung: Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Basisschutz für Fahrzeughalter. Diese Police ist in Deutschland Pflicht – ohne eine entsprechende Absicherung darf kein Kraftfahrzeug auf Deutschlands Straßen unterwegs sein. Über die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung wird Ihr Unfallgegner entschädigt, wenn Sie einen Unfall verschulden. Die Versicherung übernimmt im Regelfall immer die Kosten des unschuldigen Unfallbeteiligten, wie z. B.

  • Reparaturkosten am Fahrzeug
  • Abschleppkosten
  • Behandlungskosten bei Personenschäden
  • Schmerzensgeld
  • weitere Sachschäden

2. Teilkaskoversicherung: Mit einer Teilkasko erweitern Sie den Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflicht, allerdings greift dieser nicht bei selbstverschuldeten Unfällen. Diese Police reguliert Schäden am Fahrzeug des Versicherungsinhabers, die ohne dessen Verschulden entstanden sind. So springt die Versicherung beispielsweise ein, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder wegen eines Kurzschlussschadens abbrennt. Bei einem Wildunfall zahlt die Teilkasko alle Schäden, etwa, wenn Ihnen auf einer Landstraße ein Reh vors Auto läuft. Das gilt auch für Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug. Eine reine Kfz-Haftpflicht übernimmt in einem solchen Fall nur die Folgekosten, die nicht an Ihrem Auto entstanden sind (Säuberung der Fahrbahn, Reparatur von Leitplanken etc.). Die Reparatur Ihres Pkw müssen Sie derweil selbst zahlen.

3. Vollkaskoversicherung: Die Vollkaskoversicherung ist im Regelfall die teuerste, aber auch die leistungsstärkste Police für Ihr Fahrzeug. Bei einem Autounfall übernimmt diese die Kosten für Schäden an Ihrem eigenen Pkw – selbst, wenn Sie als Verursacher des Unfalls gelten. Während Sie also mit einer Haftpflicht oder Teilkasko bei einem selbstverschuldeten Unfall auf den Reparaturkosten für Ihr eigenes Fahrzeug sitzen bleiben, reguliert eine Vollkasko diese Kosten in vollem Umfang. Zusätzlich beinhaltet eine solche Police weitere Leistungen und springt beispielsweise ein, wenn Ihr Pkw durch Vandalismus zu Schaden kommt. Wichtig: Wie bei der Haftpflichtversicherung müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Versicherung Sie nach der durch Sie verursachten Schadensregulierung in der Schadensfreiheitsklasse hochstuft und Ihre Beiträge steigen.

Tipp

Geben Sie am Unfallort niemals vorschnell Ihre Schuld zu. Das gilt sogar, wenn Sie den Unfall offensichtlich verursacht haben. Mit einem überstürzten Schuldeingeständnis setzen Sie im schlimmsten Fall Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel!

 

Beweismittel aufnehmen und Daten austauschen

Wenn sich der erste Schock gelegt hat, können Sie am Unfallort dazu beitragen, die Situation zu klären. Tauschen Sie mit Ihrem Unfallgegner alle wichtigen Daten aus. Das kann dabei helfen, die Schadensregulierung deutlich zu beschleunigen. Folgende Informationen sollten Sie über alle Unfallbeteiligten einholen:

  • Name, Anschrift, Versicherung & Versicherungsnummer der Unfallbeteiligten
  • amtliches Kennzeichen, Marke und Modell der beteiligten Fahrzeuge
  • ggf. Namen und Adressen von Unfallzeugen
  • Namen und Dienststelle der ausgerückten Polizeibeamten

Anhand eines Unfallprotokolls, das Sie an der Unfallstelle gemeinsam anfertigen, lässt sich der Tathergang dokumentieren. Hier geht es primär darum, schriftlich festzuhalten, was genau passiert ist. Dieses Protokoll dient nicht der Klärung der Schuldfrage – dies obliegt den Versicherungen der Unfallgegner. Entsprechende Vordrucke für einen Unfallbericht können Sie im Internet downloaden, beispielsweise auf der Website des ADAC. Legen Sie sich am besten zwei ausgedruckte Unfallprotokoll-Vorlagen inklusive Schreibmaterial ins Handschuhfach Ihres Fahrzeugs. So sind Sie im Fall der Fälle bestens gerüstet.

Neben dem Ausfüllen eines Unfallberichts helfen fotografische Aufnahmen bei der Dokumentation des Unfallhergangs. Es kann sachdienlich sein, die Spuren der Kollision sowie Bremsspuren oder relevante Verkehrsführungs-Gebote (Straßenschilder etc.) mit Ihrem Smartphone festzuhalten. Belege für die aktuelle Witterung oder örtliche Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit (Schlaglöcher etc.) sollten Sie für die spätere Beweisführung ebenfalls fotografieren.

 

Sachverständige und Rechtshilfe einschalten

Lässt sich bereits am Unfallort feststellen, dass sich Ihr Unfallgegner wenig kooperativ zeigt, dann sollten Sie auf jeden Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Das gilt vor allem, wenn Ihr Gegenüber Sie zu Unrecht als Unfallverursacher bezichtigt. Entsprechenden Rückhalt erhalten Sie in solchen Fällen mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung oder als Mitglied eines Automobilklubs.

Vergessen Sie außerdem nicht, nach einem Verkehrsunfall einen Kfz-Sachverständigen mit ins Boot zu holen. Dieser kann die entstandenen Schäden an Ihrem Kfz genau beziffern und hilft Geschädigten dabei, von der Versicherung der Gegenseite einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu erhalten. Wenn Ihr Auto nach einem Unfall in die Werkstatt muss, haben Sie als schuldlos Geschädigter außerdem Anspruch auf einen Mietwagen bzw. eine Nutzungsausfallentschädigung. Haben Sie bei einem Unfall Verletzungen erlitten, beispielsweise ein Schleudertrauma nach einem Auffahrunfall, dann sollten Sie sich diese zudem von einem Arzt attestieren lassen. Bei einem eventuellen Verdienstausfall oder notwendigen Heilbehandlungen ist die Versicherung des Unfallverursachers hier ebenfalls in der Pflicht.

Übrigens: Als Verursacher eines Autounfalls müssen Sie den entstandenen Schaden binnen einer Woche Ihrer Versicherung melden. Verpassen Sie diese Frist, drohen Leistungskürzungen. Auch aus diesem Grund ist es ratsam, nach einem Autounfall gewissenhaft alle notwendigen Schritte einzuleiten. Wir wünschen Ihnen allzeit „gute Fahrt“!