19.02.2020

Krankschreibung – das sind Ihre Rechte!

Um die Rechte und Pflichten von kranken Arbeitnehmern ranken sich selbst heute noch jede Menge Mythen. Die einen denken, sie dürfen das Haus im Krankheitsfall gar nicht verlassen, andere fahren ohne schlechtes Gewissen mit einer Grippe in den Skiurlaub. Doch unsachgemäßes Verhalten während der Krankschreibung kann schlimmstenfalls zur Kündigung führen. Lesen Sie hier, was Sie während der Krankenzeit beachten sollten.

Ab wann muss ich eine Krankschreibung einreichen?

Hier muss zunächst zwischen der Information zum Krankheitsstand und der tatsächlich durch den Arzt ausgestellten Krankschreibung unterschieden werden: Der kranke Arbeitnehmer ist bereits ab dem ersten Arbeitstag pünktlich zum Arbeitsbeginn verpflichtet, den Arbeitgeber über sein Fernbleiben von der Arbeit zu informieren. Wie er das macht, bleibt ihm überlassen. Ist beispielsweise sichergestellt, dass der Chef seine Mails regelmäßig liest, ist diese Möglichkeit kein Problem. Im Zweifelsfall ist ein Anruf die sicherste Variante. Auch die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit muss in diesem Zuge mitgeteilt werden, damit etwaige Vertretungen frühzeitig geklärt werden können.

Eine Verpflichtung, die Krankmeldung ab dem ersten Tag beim Arbeitgeber einzureichen, besteht allerdings für Arbeitnehmer nicht – darf aber vom Unternehmen eingefordert werden. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 Absatz 1 muss dem Arbeitgeber erst eine Bescheinigung vorgelegt werden, wenn Sie länger als drei Tage nicht arbeiten können.

Tipp

Sind Sie gesetzlich krankenversichert? Dann denken Sie daran, Ihre Krankmeldung an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten – Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet!

Die Genesung steht im Fokus

Wie steht es denn nun um Freizeitaktivitäten im Falle einer Krankschreibung? Eine einheitliche Regelung gibt es hier nicht. Generell sind Erledigungen, Spaziergänge oder sonstige Freizeitaktivitäten nicht verboten – sie dürfen aber der Genesung nicht im Wege stehen. Drei Beispiele:

  • Frau Müller ist mit einer Grippe krankgeschrieben. Der Gang zum Supermarkt oder zur Apotheke sowie eine kleine Gassi-Runde mit dem Hund sind in Ordnung. An der frischen Luft für längere Zeit joggen oder lange Flugreisen hingegen sind nicht förderlich für ihre Gesundheit und sollten unterlassen werden.
  • Herr Fischer kann seinen Job als Journalist für längere Zeit nicht ausführen, da er sich die Hand gebrochen hat und nicht schreiben kann. Er darf beispielsweise Flugreisen während seiner Krankschreibung tätigen oder ins Kino gehen. Beim Umzug seines Freundes darf er jedoch nicht mithelfen, da dies die Heilung seiner Hand erschweren würde.
  • Frau Herzog leidet an einer Depression und kann in ihrem Beruf als Erzieherin aktuell nicht arbeiten. Da Sport hier förderlich sein kann, ist ihre Teilnahme an einem Marathon kein Problem. Allerdings muss sie sich anderweitig aktiv um ihre Genesung kümmern, wie durch eine Therapie.

Übrigens: Abends gemeinsam mit Freunden in die Kneipe gehen ist bei den wenigsten Krankheitsbildern förderlich. Hier ist jedoch eine Einzelfallentscheidung vonnöten. Seien Sie bei der Abschätzung möglichst objektiv und im Zweifelsfalle lieber vorsichtiger – denn werden Sie „erwischt“, droht eine Abmahnung oder sogar Kündigung.

Krank im Urlaub – was muss ich tun?

Wer während seines Urlaubs krank wird, hat nicht automatisch ein Anrecht auf zusätzliche Urlaubstage. Lediglich im Fall der Krankschreibung werden Ihnen Ihre Krankentage nicht als Urlaubstage berechnet. Allerdings gelten für diese Krankentage ebenfalls die oben genannten Regelungen – etwaige Urlaubsreisen etc. müssen dann gegebenenfalls storniert oder abgebrochen werden. Das gilt übrigens auch, wenn Sie im Ausland erkranken.

Eine „Gesundschreibung“ gibt es nicht

Ihr Arzt hat Sie die ganze Woche krankgeschrieben, doch ab Mittwoch fühlen Sie sich wieder fit? Dann dürfen Sie nicht nur zurück zum Arbeitsplatz, sie sind sogar dazu verpflichtet. Die Einschätzung des Arztes kann schließlich durchaus etwas daneben liegen. Was zählt, ist Ihr Gesundheitszustand. Sie müssen dann jedoch nicht nochmals zum Arzt, um die Krankschreibung wieder aufheben zu lassen, sondern können direkt wieder arbeiten.

Aber Achtung: Kehren Sie nur zum Arbeitsplatz zurück, wenn Sie auch wirklich auskuriert sind! Jährlich entstehen Unternehmen ca. 2.400 Euro zusätzliche Kosten pro Arbeitnehmer aufgrund von „Präsentismus“ – also der Angewohnheit, selbst im Krankheitsfall zur Arbeit zu gehen (Quelle: statista). Gründe hierfür können Stress oder eine Überbelastung sein. Auch die Angst, aufgrund häufiger Fehlzeiten entlassen zu werden, spielt hier eine Rolle. Eine „teilweise“ Rückkehr zur Arbeit gibt es im deutschen Arbeitsrecht übrigens nicht – entweder Sie sind 100 % arbeitsfähig oder Sie bleiben weiterhin zu Hause.

Tipp

Arbeitgeber können entweder selbst nachprüfen, wie sich der krankgeschriebene Arbeitnehmer während seiner Krankschreibung verhält, oder aber eine Überprüfung durch Mitarbeiter der Krankenkasse veranlassen.

Im Betrugsfall droht die Kündigung

Teilt der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten nicht rechtzeitig mit, dass er krankgeschrieben ist, darf der Arbeitgeber ihn deshalb abmahnen und ihm bei wiederholten Verstößen kündigen.

Wenn eine negative Gesundheitsprognose vorliegt und absehbar ist, dass in den kommenden Monaten mit häufigeren Krankheitszeiten zu rechnen ist, darf ebenfalls eine Kündigung erfolgen. Dasselbe gilt bei häufigen, wiederholten und/oder langen Fehlzeiten, sofern dadurch die wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden.

Das sogenannte „Krankfeiern“ – also ohne Krankschreibung eine Krankheit vortäuschen und deshalb zu Hause bleiben – ist verboten. Hier kann sogar fristlos gekündigt werden: Es wird schließlich eine Situation simuliert, in der eine Entgeltfortzahlung erfolgt, nämlich der Krankenstand. Wer einfach mal zu Hause bleiben will, ohne dafür Urlaub zu nehmen, hat allerdings kein Anrecht auf eine Weiterbezahlung des Arbeitslohns.